Verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung
Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.
Die Gebärdensprachvideos des Service Center ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte ArbeitnehmerInnen über Ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video.
Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung gibt es mehrere Förderungen, die sie vor allem in der Berufsausbildung unterstützen.
Für Jugendliche ist es meist schwer, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden. Noch schwerer ist diese Entscheidung für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen, Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung: Welche Berufswege sind realistisch? Hier hilft das Jugendcoaching (vormals Clearing) an der Schnittstelle Schule und Beruf. Das Jugendcoaching stellt darauf ab, Jugendlichen durch Beratung und Begleitung und Case Management Perspektiven aufzuzeigen, um einen erfolgreichen Übertritt in das Berufsleben zu schaffen.
Das Jugendcoaching steht allen ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen offen. Das Projekt wird von den Landesstellen des Sozialministeriumservices in Kooperation mit den jeweiligen Schulstandorten angeboten. Die Inanspruchnahme des Angebots beruht auf Freiwilligkeit und ist kostenlos.
Die Lehrausbildung von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt wegen Lernschwierigkeiten oder Behinderung benachteiligt sind oder die an einer Berufsausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses mit verlängerter Lehrzeit oder eines Ausbildungsverhältnisses mit Teilqualifikation teilnehmen, kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert werden. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Für diese Förderung muss die zu fördernde Person beim AMS arbeitslos gemeldet sein und es ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber notwendig. Deshalb ist es erforderlich, dass der/die ArbeitgeberIn und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.
Diese Möglichkeit der Berufsausbildung besteht für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung, die eine herkömmliche Lehre nicht machen können. Sie hilft benachteiligten Menschen mit Vermittlungshindernissen bei der besseren Eingliederung in das Berufsleben. Bei der verlängerten Lehre haben Jugendliche mehr Zeit für eine Lehrausbildung, bei der Teilqualifikation werden des Ausbildungsinhalte eines Lehrberufs nach den Fähigkeiten des Jugendlichen auf bestimmte Bereiche eingeschränkt und um andere Kenntnisse ergänzt.
BerufsausbildungsassistentInnen begleiten und unterstützen Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildung Rahmen von Lehrverhältnissen mit verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnissen mit Teilqualifikation im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.
In einigen Bundesländern gibt es außerdem für Jugendliche, die von Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt betroffen sind, eigene Einrichtungen für Jugend-Arbeitsassistenz.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2021 BAK | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65