„Nein“-Sagen, ohne den Job zu riskieren
Bei einem „Nein“ zu dem:der Chef:in geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Diese liegen normalerweise bei 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen Sie in der Regel aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei Überstunden auch Nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.
Nähere Informationen, wann Sie die Leistung von Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier.
Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr:e Chef:in trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.
Tätigkeiten, die Sie laut Arbeitsvertrag nicht machen müssen
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber von dem:der Chef:in Reinigungsarbeiten angeordnet bekommen. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihre:n Chef:in schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.
Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine fristlose Entlassung zur Folge haben. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer AK nach.
Tipp
Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich
Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im
Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“
Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es
tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht
aushelfen, weil ...“
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