Begünstigtenstatus
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Begünstigtenstatus und damit verbundene Vorteile haben.
Arbeitnehmer:innen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten Arbeitnehmer:innengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen u. a. folgende Arbeitnehmer:innen:
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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