Urlaubsersatzleistung
Das passiert mit nicht verbrauchtem Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird: Bedingungen, Höhe und Berechnung der Urlaubsersatzleistung.
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.
Wichtig!
Die Tage, an denen Ihr Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen nicht als Urlaubstage.
Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden
Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen: Dann sollten Sie auch vorsorgen, dass Sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen können. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln.
In der EU, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und in der Schweiz brauchen Sie beim Arzt nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung vorweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Bitte kontrollieren Sie vor der Abreise, ob Ihre EKVK noch nicht abgelaufen ist.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die EKVK auch. Sie müssen sie aber vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen.
TIPP
Mit Ihrer Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fahren Sie nur ins Ausland, um sich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, müssen Sie selbst zahlen.
In der Türkei gilt die E-Card bzw. EKVK nicht. Für die Türkei bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen so genannten Betreuungsschein. Sie sollten den Betreuungsschein gegen den ortsüblichen Behandlungsschein tauschen. Wenn es dafür keine Stelle des Versicherungsträgers gibt, wird oft auch der Betreuungsschein akzeptiert.
Achtung!
Die Kosten für die Behandlung werden nur dann übernommen, wenn Sie diese bei einem Vertragspartner der Sozialversicherung im Ausland in Anspruch nehmen.
In allen anderen Ländern müssen Sie die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt Ihnen dann die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundigen Sie sich daher nach einer privaten Reiseversicherung, wenn Sie auch hier vorbeugen wollen. Wenn Sie eine Kreditkarte haben oder Mitglied in einem Automobilclub sind, haben Sie unter Umständen bereits automatisch eine Reisekrankenversicherung.
TIPP
Sie haben in Ausland etwas für Ihre Behandlung zahlen müssen?
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
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AK Niederösterreich
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AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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