Früher in Pension
Die vorzeitige Alterspension wird nach und nach abgeschafft. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem, früher in Pension zu gehen?
Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Hier wird die Rechtslage für alle, die ab 1955 auf die Welt gekommen sind, dargestellt.
Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird zudem schwere körperliche Arbeit.
Gemäß der Schwerarbeitsverordnung gelten beispielsweise Tätigkeiten als besonders belastend, die zumindest unter einer der folgenden Bedingungen erbracht wurden:
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres können Männer eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für Frauen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Männer. Weil bis inklusive 31.12.1963 geborene Frauen ohnehin mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Alterspension in Anspruch nehmen können kommt für Frauen die Schwerarbeitspension erst ab dem Jahr 2024 in Betracht.
Für ab dem 1.1.1959 und vor dem 1.1.1964 geborene Frauen besteht jedoch die Möglichkeit, eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach Vollendung des 55. Lebensjahres (Frauen) in Anspruch zu nehmen, wenn die erforderlichen Schwerarbeitsmonate vorliegen und 480 Beitragsmonate erworben haben. Dabei beträgt der Abschlag 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) des Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.
Die Abschläge betragen 1,8 % pro Jahr vor dem Stichtag für die Alterspension.
Tipp
Beachten Sie, dass am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 €) vorliegen darf.
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet eine umfassende Broschüre zum Altrecht, auf die wir Sie gerne verweisen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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