Alterspension
Wann kann ich in Pension gehen und wie viel Versicherungszeiten brauche ich? Wo kann ich den Antrag stellen? Darf ich zur Pension dazuverdienen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pension, die uns Arbeitnehmer:innen in der AK Beratung stellen.
Nein, Sie sind nur unfallversichert. Aber Sie können um 73,20 Euro im Monat (2024) eine Selbstversicherung bei der ÖGK abschließen. Damit sind Sie dann kranken- und auch pensionsversichert.
Ja, es gibt eine freiwillige „Höherversicherung“. Damit zahlen Sie zusätzlich einen Betrag ins Pensionskonto ein – so viel, wie Sie wollen (maximal 12.120 € im Jahr 2024). Damit erhöhen Sie Ihre spätere monatliche Pension. Je früher Sie etwas einzahlen, desto besser.
Das kommt darauf an, wo Sie arbeiten. Im EU/EWR-Raum und in der Schweiz werden die Zeiten gegenseitig angerechnet. Mit anderen Ländern gibt es zum Teil Abkommen (z.B. USA, Türkei, Australien, Indien, Kanada). Hier finden Sie dazu mehr Details!
Ja! Vier Jahre nach der Geburt eines Kindes ist eines der beiden Elternteile automatisch pensionsversichert: Während es Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber auch wenn es in dieser Zeit schon arbeitet. Für diese vier Jahre „Kindererziehungszeiten“ erhöht sich die monatliche Pension um rund 132 Euro (2024). Details dazu können Sie hier nachlesen.
Für die Pensionshöhe kommt es auf die Höhe des Bruttoeinkommens und nicht auf die Anzahl der Wochenstunden an. Wenn man also aufgrund von Teilzeit weniger verdient, wirkt sich das negativ auf die Pension aus.
Sie sind pensionsversichert, während Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Sie sammeln also jedenfalls Zeiten. Das Krankengeld wird weiterhin so wie während der Arbeit gutgeschrieben. Es wirkt sich also nicht negativ auf Ihre spätere Pensionshöhe aus. Beim Arbeitslosengeld ist die Gutschrift aber leider geringer als für die letzte Arbeit.
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und auch keine Umschulung in Frage kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: Sind Sie dauerhaft arbeitsunfähig, können Sie eine Invaliditätspension beantragen. Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit vorübergehend, kommt für Sie das Rehabilitationsgeld in Frage. Um beide Formen können Sie mit demselben Antrag ansuchen.
Nein. Während der Alterszeit wird weiterhin so viel aufs Pensionskonto eingezahlt wie zuvor.
Zwei bis drei Monate vor dem Pensionsantritt stellen Sie Ihren Antrag bei der PVA oder der BVAEB. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, können Sie dies zum Pensionsantritt beenden. Alle Informationen zur Alterspension finden Sie hier!
Wenn Sie schon sehr viele Versicherungsmonate gesammelt haben, könnten für Sie unter bestimmten Voraussetzungen z.B. die Korridorpension oder Schwerarbeitspension in Frage kommen. Genauere Informationen finden Sie hier!
Liegt Ihre errechnete Pension unter 1.217,96 € (2024) und haben Sie sonst kein Einkommen? Dann bekommen Sie, sofern Sie in Österreich leben, eine so genannte „Ausgleichszulage“. Das heißt, Sie bekommen so viel auf Ihre Pension aufgezahlt, dass Sie insgesamt 1217,96 € erhalten.
Neben der Alterspension dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen. Das hat keine negativen Folgen für Ihre Pension. Aber: Erkundigen Sie sich bei den Steuerberater:innen Ihrer AK, ob Sie durch das zusätzliche Einkommen eine steuerlichen Nachzahlung erwarten müssen!
Neben den vorzeitigen Pensionen können Sie monatlich geringfügig dazuverdienen (2024: 518,44€). Kommen Sie in einem Monat über die Geringfügigkeitsgrenze, fällt die Pension für diesen Monat weg - dann, wenn der Überschreitungsbetrag im gesamten Kalenderjahr höher als 207,38€ ist (das entspricht 40% der Geringfügigkeitsgrenze). Für jedes weggefallene Monat erhöht sich Ihre Pension zum Regelpensionsalter um einen geringen Prozentsatz.
Nur, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche im Ausland sind grundsätzlich für bis zwei Monate aber kein Problem. Darüber hinaus ist es vom Einzelfall abhängig. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie dazu Fragen haben.
Ja, aber das Einkommen wird angerechnet. Das heißt: Wenn Sie durch ein zusätzliches Einkommen mehr verdienen, wird trotzdem nur auf die 1.217,96 € (2024) aufgezahlt. Verdienen Sie durch Ihre Arbeit insgesamt sogar mehr als 1.217. 96 € (2024), dann bekommen Sie für diesen Monat keine Ausgleichzulage.
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