Frau hält nachdenklich Brief in der Hand
© fizkes, stock.adobe.com

Firma pleite? Wo Sie Hilfe finden 

Sie haben gerade erfahren, dass die Firma, für die Sie arbeiten, insolvent ist? Das ist natürlich ein Schock und wirft viele Fragen auf. Die gute Nachricht ist: Sie sind nicht allein in dieser schwierigen Situation. Die Arbeiterkammer berät Sie und bietet Ihnen rechtliche Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), einem gemeinsamen Verein von Arbeiterkammern und Gewerkschaften.

Wichtig!

Beratung und Vertretung sind kostenlos. Wir können diesen Service aber nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernehmen, die bei der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft Mitglied sind. 

Video

Wenn die Firma pleite geht

Zu diesen Themen beraten wir Sie 

  • Wie geht es nach der Insolvenz mit meinem Arbeitsverhältnis weiter?
  • Kann ich in einem insolventen Unternehmen weiterbeschäftigt werden?
  • Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis bei einem insolventen Unternehmen auflösen?
  • Wie geht es finanziell in den nächsten Wochen weiter?
  • Wie komme ich zu meinem Geld?

So hilft Ihnen der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)

  • Forderungen berechnen: Wie viel Geld müssen Sie noch bekommen (offene Löhne, Überstunden, Urlaubsgeld usw.)?  

  • Forderungen anmelden: Der ISA bringt Ihre Geldforderungen im Insolvenzverfahren bei Gericht ein.
     
  • Antrag stellen: Sobald die offenen Forderungen berechnet sind, stellt der ISA den Antrag für Ihr Insolvenz-Entgelt bei der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH.

Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie rasch zu Ihrem Geld kommen:

  • Intervention bei Insolvenzverwalter:innen, Arbeitgeber:innen und Behörden
  • Bemühen um außergerichtliche Einigungen
  • Beratung und Unterstützung der Firmenlohnverrechnung
  • einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung
  • Mitarbeit in Gläubigerausschüssen

Wo finde ich Hilfe? Kontaktstellen in Ihrem Bundesland

Arbeiterkammer Burgenland/ ISA Büro
7000 Eisenstadt, Wienerstraße 7
Tel. 02682-740-3931 (Fax-DW 3937)
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at

Arbeiterkammer Kärnten/ ISA Büro
9021 Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Tel. 050 477-1001
E-Mail: isa@akktn.at

Arbeiterkammer Niederösterreich/ Insolvenzreferat
3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Tel. 05 7171
E-Mail: insolvenz@aknoe.at

Arbeiterkammer Oberösterreich/ Insolvenz-Rechtsschutz
4020 Linz, Volksgartenstraße 40
Tel. 050/6906-2364 Fax: 050/6906-2872
E-Mail: insolvenzrecht@akooe.at

Arbeiterkammer Salzburg/ ISA Büro
5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Str. 10
Tel. 0662-8687-307 Fax: 0662-8687-350
E-Mail: insolvenzschutz@ak-salzburg.at

Arbeiterkammer Steiermark
ISA Büro Graz:

8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at

ISA Büro Leoben:
8700 Leoben, Buchmüllerplatz 2
Tel. (05)7799-3951 Fax: (05)7799-3949
E-Mail: isa-leoben@akstmk.at

Arbeiterkammer Tirol/ ISA Büro
6020 Innsbruck, Maximilianstr. 7
Tel. 0512-5340-0 Fax: 0512-5340-1949
E-Mail: isa@ak-tirol.com

Arbeiterkammer Vorarlberg/ ISA Büro
6800 Feldkirch, Widnau 4
Tel. 050-258-2100 Fax: 050-258-2101
E-Mail: insolvenzrecht@ak-vorarlberg.at

Arbeiterkammer Wien/ ISA Büro
1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Tel. 01-50165-1342 Fax: 01-50165-12718
E-Mail: isa@akwien.at

Warum es den ISA gibt

Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig.

Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland. Durch die Vereinstätigkeit soll dazu beigetragen werden, dass Insolvenzen für die gesamte Wirtschaft Österreichs und damit für ArbeitnehmerInnen möglichst wenig schädliche Auswirkungen entfalten. Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsvernichtung durch Insolvenzen sollen verhindert werden.

Downloads

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall

Was passiert mit Ihnen, wenn die Firma in Konkurs geht? Welche Varianten es nach einer Insolvenz gibt und was sie für die ArbeitnehmerInnen bedeuten.

Vor­zeit­ig­er Aus­tritt

Aus welchen Gründen können Sie ein Dienstverhältnis fristlos auflösen? Was steht Ihnen dann zu? Und was geschieht bei einem unberechtigten Austritt?

Trauriger Arbeitnehmer greift sich an die Stirn

Insolvenz-Entgelt

Ihr Arbeitgeber ist insolvent und kann Sie nicht mehr zahlen? Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz