Handel: Arbeiten in der Weihnachtszeit
Das "Arbeiten in der
Weihnachtszeit" ist für Handelsangestellte genau geregelt, es gelten einige Sonderbestimmungen.
Arbeiten an den "Einkaufssamstagen"
Was sagt das Gesetz?
-
An den 4 Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Das sind im Jahr 2025 der 29.11., 06.12., 13.12. und der 20.12.
- Die Regelung, dass jeder 2. Samstag frei sein muss, gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten. Sie können also an allen 4 Samstagen eingesetzt werden.
HINWEIS
Für Lehrlinge unter 18 Jahren sind Überstunden verboten.
Wie viel bekommen Sie für Ihre Arbeit?
Wie viel Sie für die Arbeit an den Adventsamstagen bezahlt bekommen müssen, hängt von Ihrer Arbeitszeit-Einteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab:
- Wenn Sie von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet haben, dann bekommen Sie an den 4 Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag - egal, ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind oder ob Sie grundsätzlich nur samstags arbeiten.
- In allen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschläge nur dann, wenn Sie entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben.
Zeitausgleich statt Geld?
Wollen Sie für Ihre Überstunden
lieber Zeitausgleich nehmen, dann müssen Sie dies mit Ihrem
Arbeitgeber im Vorhinein so vereinbaren. 2 Varianten stehen zur Auswahl:
- Sie nehmen für jede gearbeitete
Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen.
- Sie nehmen sich für jede
gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei.
Beispiel:
Für eine
vollständige Überstunde erhalten Sie 2 Stunden Freizeit.
Was gilt am Weihnachtstag und am
Silvestertag?
Grundsätzlich handelt es sich beim 24.12. und 31.12. um normale Werktage. Allerdings gelten hierfür einige Sonderbestimmungen. Folgende spezielle Regelungen gelten:
- Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr.
Am 31. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 17 Uhr.
Ausnahmen:
Ausnahmen gelten für den Verkauf von Christbäumen, Süßwaren und Naturblumen und am 31. Dezember zusätzlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Lebensmittel.
- Die ausgefallenen Stunden (wenn Sie sonst an diesen Tagen länger zu arbeiten hätten) müssen entlohnt werden.
- Arbeiten Sie am 24.12. tatsächlich nach 13 Uhr beziehungsweise am 31.12. nach 17 Uhr, dann sind dies Überstunden und auch als solche abzugelten.
Arbeiten am Sonntag
Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Der Sonntag ist daher auch rund um Weihnachten arbeitsfrei – bis auf ganz wenige Ausnahmen (zum Beispiel Bahnhofsgeschäfte).
Arbeiten am 8. Dezember (Marienfeiertag)
- Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig, die Chefin/der Chef darf Sie dazu nicht zwingen.
- Wenn Sie am 8. Dezember frei haben wollen, brauchen Sie keinen Grund dafür anzugeben.
- Ihr Arbeitgeber muss bis 10. November Bescheid gegeben haben, ob das Geschäft am 8. Dezember geöffnet sein wird und ob Sie als Arbeitnehmer:in eingesetzt werden sollen.
- Sie können innerhalb einer Woche nach erfolgter Mitteilung dem Arbeitgeber sagen, ob Sie an diesem Tag arbeiten wollen oder nicht.
- Wegen der Weigerung, am 8. Dezember zu arbeiten, dürfen Sie nicht benachteiligt werden. Eine Kündigung aus diesem Grund kann vor Gericht angefochten werden.
- Welche Arbeiten dürfen Angestellte und Lehrlinge an diesem Tag leisten?
Uhrzeit | Erlaubte Tätigkeiten |
---|
zwischen 10:00 Uhr und
18:00 Uhr | Warenverkauf, Kundenberatung beziehungsweise Kundenbedienung und Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen. |
vor 10:00 Uhr und
nach 18:00 Uhr | Zu diesen Zeiten sind nur die unbedingt notwendigen Vor- und Abschlussarbeiten erlaubt. |
- Der 8. Dezember fällt heuer auf einen Montag. Es gilt die Feiertagsregelung.
- Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für den Feiertag das laufende Entgelt (unter anderem Grundgehalt und Zulagen) bezahlen – egal, ob Sie arbeiten oder nicht.
- Arbeiten Sie auch sonst am Montag, dann wird die Arbeit zusätzlich zum Feiertagsentgelt mit dem Normalstundenlohn abgegolten.
- Für Vollzeitbeschäftigte gilt: Arbeiten Sie am 8. Dezember, obwohl Sie sonst am Montag frei haben, dann erhalten Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag.
- Bei Lehrlingen gilt: Arbeitsleistungen am Feiertag sind auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes zu berechnen.
- Die Entlohnung für den Feiertag muss spätestens mit der Abrechnung zum 31. Jänner 2026 erfolgen.
Wird mir der verlorene Feiertag ersetzt?
Für die Arbeit am 8. Dezember steht Ihnen neben der Bezahlung des Feiertagsentgelts und der tatsächlich geleisteten Stunden auch noch Ersatzfreizeit zu – und zwar in folgendem Ausmaß:
Arbeitszeit | Ersatzfreizeit |
---|
bis zu 4 Stunden | 4 Stunden Zeitausgleich |
mehr als 4 Stunden | 8 Stunden Zeitausgleich |
Wann Sie sich diesen Zeitausgleich nehmen, müssen Sie sich mit der/dem Vorgesetzten ausmachen. Sie müssen den Zeitausgleich bis spätestens 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen haben.