All-in-Verträge
Alles inklusive gibt es auch bei Arbeitsverträgen: All-In-Klauseln und Überstundenpauschalen sind gesetzlich erlaubt, für Sie aber selten günstig!
Mit einer solchen Vertragsklausel verpflichten Sie sich als Arbeitnehmer:in, einen Geldbetrag (oft mehrere Monatsentgelte) zu bezahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen. Diese Klausel heißt Vertrags- oder Konventionalstrafe.
In der Praxis wird häufig die Verletzung einer Konkurrenzklausel mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Es kommt aber auch vor, dass im Arbeitsvertrag eine Strafe für Fehler im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Und es kann auch generell der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sanktioniert werden.
Konventionalstrafen können nur im Nachhinein durch einen Richter gemäßigt, d.h. herabgesetzt, werden.
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