Rollstuhlfahrerin vor Lifttür
© Nejron Photo , stock.adobe.com

Integrative Betriebe

Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt: Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich. Deshalb gibt es Integrative Betriebe

Tipp

Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video: Integrative Betriebe.


Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?

In Integrativen Betrieben können jene Menschen beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder tätig sein können. Sie müssen aber eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistung erbringen können. 

Aufgaben

Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen. Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen. So soll die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Der Arbeitsplatz in einem Integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.

Aufnahme

Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb. Ein Beraterteam aus VertreterInnen von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.

Eventuell werden noch VertreterInnen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie FachexpertInnen für Rehabilitation beigezogen.

GeschäftsführInnen von Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.

Beschäftigung

Der Integrative Betrieb übernimmt es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.

Tipp

Siehe dazu auch die Webseite der Integrativen Betriebe Österreichs: START (integrative-betriebe.at)

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Blinder Mann wird über die Straße geführt

Diskriminierung verboten!

Die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung ist gesetzlich verboten. Doch wie wehrt man sich, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Ver­längerte Lehrzeit oder Teil­qua­li­fi­zier­ung

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.

Junge Frau im Rollstuhl wird in ihrer Arbeit unterstützt

Förder­ungen

Für behinderte ArbeitnehmerInnen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz