Geld bei Krankheit
Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?
Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es die so genannte Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).
Damit geht eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer in Erfüllung, zumindest zum Teil. Erfahren Sie hier die
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Wenn Sie nach einem längeren Krankenstand schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Arbeitszeitreduktion müssen Sie mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbaren. Leider besteht kein Rechtsanspruch darauf, wir werden uns aber weiterhin dafür einsetzen.
Achtung!
Die WIETZ ist kein Teilkrankenstand! Nur voll arbeitsfähige Beschäftigte können die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen.
Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von einem Durchschnittsentgelt ausgegangen. Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.
Das Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld, das heißt, Sie bekommen aliquot 60 Prozent von Ihrem bisherigen Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.
Beispiel
Nach einer langwierigen Brustkrebs-Behandlung kehrt Frau M. wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie reduziert ihre Arbeitszeit um 50 %. So sieht ihr Einkommen aus...
Bruttoverdienst vor Arbeitszeitreduktion (40 Wochenstunden) | 2.000 Euro |
---|---|
Reduziertes Entgelt während der WIETZ (-50%) | 1.000 Euro |
Wiedereingliederungsgeld (ohne anteilige Sonderzahlungen) | 600 Euro |
Gesamteinkommen während der WIETZ | 1.600 Euro |
Ihr Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate ununterbrochen aufrecht sein. Ausnahmebestimmungen gibt es für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit unseren ArbeitsrechtsberaterInnen in Verbindung.
Frühestens einen Tag nachdem Ihnen die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes zugestellt wurde. Wenn Sie also am Montag die Bewilligung im Postkasten haben, können Sie frühestens am Dienstag die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen.
Sie können die Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Bandbreite reduzieren, und zwar um mindestens um 25 % und maximal bis 50 %.
Achtung!
Die Normalarbeitszeit muss mindestens 12 Wochenstunden betragen und das Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit auch fallweise von dieser Bandbreite abweichen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls das für Sie ein Thema ist. Wir beraten Sie gerne im Detail.
Nach Antritt dürfen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zweimal eine Änderung der Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren und entweder den Zeitraum der WIETZ verlängern oder das Stundenausmaß ändern.
Nein, das Gesetz verbietet ausdrücklich eine einseitige Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber während der Wiedereingliederungsteilzeit.
Achtung!
Wenn Sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, kann sogar das Wiedereingliederungsgeld entzogen werden.
Nein, die Lage der Arbeitszeit wird von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gemeinsam vereinbart, das kann nicht einseitig umgestoßen werden.
Ja, wenn Sie die Teilzeit aus arbeitsmedizinischer Sicht nicht mehr brauchen, können Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin schriftlich mitteilen, dass Sie gerne wieder Vollzeit arbeiten möchten.
Frühestens drei Wochen, nachdem der Arbeitgeber Ihre schriftliche Mitteilung erhalten hat.
Sie haben einen Motivkündigungsschutz. Das bedeutet: Wenn Sie gekündigt werden, weil Sie die WIETZ in Anspruch nehmen wollen oder tatsächlich in Anspruch nehmen, lässt sich diese Kündigung vor Gericht anfechten (Kündigungsanfechtung wegen eines verpönten Motivs). Diesen Kündigungsschutz haben Sie auch dann, wenn Sie wegen der Ablehnung der WIETZ gekündigt werden.
Achtung!
Die Anfechtungsfrist ist unklar. Die gerichtliche Anfechtung sollte daher jedenfalls innerhalb von einer Woche erfolgen!Das wirkt sich für die Abfertigung nach altem Recht, für die Urlaubsersatzleistung oder die Kündigungsentschädigung nicht negativ aus. Sie haben Anspruch auf die Berechnung Ihrer Leistungen als wäre Ihre Arbeitszeit so wie vor Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit.
Ja, denn während der Wiedereingliederungsteilzeit müssen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Sie sind daher pensions-, kranken- und unfallversichert. Um die monatliche Gutschrift für das Pensionskonto zu berechnen, wird das volle Einkommen vor der WIETZ herangezogen.
Sollten Sie während der WIETZ wieder krank werden, bekommen Sie das Wiedereingliederungsgeld als Krankengeld. Solange Sie einen Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber oder zumindest von mehr als 50 % haben, haben Sie Anspruch auf das Wiedereingliederungsgeld in der bisherigen Höhe.
Achtung!
Der Bezug des Wiedereingliederungsgeldes wird auf die Gesamtdauer des Krankengeldbezugs angerechnet (max. 1 Jahr).
Wenn Sie unmittelbar nach der WIETZ erneut krank werden oder weiterhin krank sind und Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben, wird das Krankengeld auf der Basis des Teilentgelts und des Wiedereingliederungsgelds berechnet (60% von Teilentgelt + Wiedereingliederungsgeld). In jenen Fällen, in denen Sie nicht unmittelbar nach dem Ende der WIETZ erneut krank werden, ist der laufende Beitragszeitraum maßgebend, solange noch kein ganzer Beitragsmonat erworben wurde. Sie haben daher Anspruch auf Krankengeld in der Höhe von 60 % des ursprünglichen Einkommens.
Für das Wiedereingliederungsgeld gilt das gleiche wie für das Krankengeld. Die Österreichische Gesundheitskasse unternimmt nur eine vorläufige Besteuerung des Wiedereingliederungsgeldes. Das bedeutet, dass bei der Auszahlung 30 Euro täglich steuerfrei belassen werden und vom übersteigenden Betrag vorläufig 20 Prozent Lohnsteuer abgezogen wird.
Allerdings müssen Sie eine Arbeitnehmer:innenveranlagung machen, wenn Sie Wiedereingliederungsgeld beziehen. Das Finanzamt berechnet letztlich die Steuer für das Wiedereingliederungsgeld gemeinsam mit den Einkünften von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber. Unter Umständen ergibt sich dadurch eine höhere Steuer, als während des Jahres einbehalten wurde. In diesem Fall kommt es zu einer Steuernachforderung.
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