Können Sie als Arbeitslose*r auf Urlaub fahren?

Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen dem AMS gemeldet werden.

Beim Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.

Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil recht­lich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Ver­mittlung des Arbeitslosen Vorrang hat.

Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden. Dauert die Unter­brech­ung allerdings mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht ge­tan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wichtig!

Klären Sie den Krankenversicherungsschutz vor Ihrer Reise ab!

Rechner

Resturlaubs­rechner

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, Ihr Urlaub aber nicht aufgebraucht ist, steht Ihnen eine Ersatz­leistung zu. Für wie viele Tage, berechnen Sie hier!

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Krank - Mann liegt im Bett und misst Fieber!

Krankenstand & Arbeitslosigkeit

Auch in der Arbeitslosigkeit wichtig: Melden Sie Beginn und Ende eines Krankenstands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung versäumt, verliert Geld.

Mann sucht die passande Krawatte

Jobsuche im Ausland

Sie wollen sich auch in anderen Staaten nach Arbeit umschauen? So können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate „mitnehmen“.

Arbeitsloser sitzt im Warteraum

Arbeitslos: Was nun?

Die wichtigsten Infos über das richtige Vorgehen beim AMS, entscheidende Fristen und den Bezug des Arbeitslosengelds.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz