Wofür gibt es Gutschriften für das Pensionskonto?
Je mehr Versicherungsmonate Sie sammeln, desto mehr Gutschriften wandern auf Ihr Pensionskonto. Ein Überblick, was alles Ihr Pensionskonto aufwertet.
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Mehr Geld in der Pension - wer möchte das nicht? Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die staatliche Pension aufzufetten. Sie zahlen dabei nicht in eine Privatversicherung ein, sondern ins öffentliche Pensionssystem.
Mit den eingezahlten Beiträgen erwerben Sie einen eigenen Pensionsbestandteil, den "besonderen Steigerungsbetrag". Dieser Betrag errechnet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
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Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung können nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn bereits vor dem 1. Jänner 2016 Höherversicherungsbeiträge geleistet wurden. In diesem Fall können die Beiträge bis einschließlich 2020 steuermindernd geltend gemacht werden. Wurden Höherversicherungsbeiträge erstmalig ab 2016 bezahlt, dann können diese nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Ab der Veranlagung 2021 können die Beiträge jedenfalls nicht mehr abgesetzt werden.
Hier ein paar Beispiele:
Selbstverständlich sind auch monatliche Einzahlungen möglich.
Die Höherversicherung ist im Vergleich zu einer privaten Vorsorge äußert attraktiv. Selbst bei Versicherten, die erst mit 60 einzahlen, amortisieren sich die Kosten in einer Überschlagsrechnung nach etwa 15 bis 16 Jahren Pensionsbezug, abhängig von den steuerlichen Abzügen.
Je früher Versicherte etwas einzahlen, desto günstiger ist natürlich das Verhältnis: Zahlt man mit 50 ein, amortisiert sich der Betrag bereits nach 11 bis 12 Jahren. Bei einer Einzahlung mit 40 Jahren nach etwa 9 Jahren. Das Ergebnis gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.
Einzahlung in Euro | Alter bei Einzahlung | Alter zum Pensions antritt | Ertrag monatlich in Euro | Ertrag jährlich in Euro | Amortisation in x Jahren *) |
---|---|---|---|---|---|
11.340 | 30 | 65 | 127,80 | 1.789,23 | 6,7-7,3 |
11.340 | 40 | 65 | 98,43 | 1.378,04 | 8,7-9,5 |
11.340 | 50 | 65 | 75,52 | 1.057,34 | 11,3-12,4 |
11.340 | 60 | 65 | 56,59 | 792,21 | 15,1-16,5 |
11.340 | 65 | 65 | 47,74 | 668,38 | 17,9-19,6 |
*) abhängig von steuerlichen Abzügen
Ein Vergleich der Höherversicherung mit dem Nachkauf von Schul- bzw. Studienzeiten ist pauschal nicht möglich. Wenn Ausbildungszeiten nachgekauft werden, kann sich das sehr unterschiedlich auf die Kontoerstgutschrift auswirken.
Tipp
Lassen Sie sich von der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergleichsberechnung machen, um herauszufinden, ob sich der Nachkauf von Ausbildungszeiten bei Ihnen auszahlt.
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