Sozialversicherungsbeiträge für Freie
Bin ich versichert? Wie hoch sind meine Beiträge zur Sozialversicherung, wie viel zahlt der Arbeitgeber? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Man hat Ihnen angeboten, als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer zu arbeiten. Dabei entstehen oft Unsicherheiten. Hier die Antworten zu häufig gestellten Fragen:
Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Es müssen - bis auf winzige Details - die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeitsvertrag. Diese führt Ihr Arbeitgeber für Sie ab. Da Sie steuerlich gesehen als UnternehmerIn gelten, müssen Sie die Einkommensteuer, und unter Umständen auch die Umsatzsteuer, selbst ans Finanzamt abführen.
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, zusätzlich zum Entgelt 1,53 % dieses Entgelts in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzuzahlen.
Freie DienstnehmerInnen sind in das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz eingebunden und erhalten Insolvenz-Entgelt, wenn ihr Auftraggeber oder ihre Auftraggeberin pleite geht.
Das Geld wird über den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt, ist als Entgelt aus unselbstständiger Arbeit zu sehen und muss daher nicht extra der Finanz gemeldet werden - die Daten werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds an das Finanzamt übermittelt.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2021 BAK | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65