Pension wegen Krankheit
Alle Infos zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension: Welche Voraussetzungen gelten, und wann Tätigkeitsschutz oder Härtefallregelung greifen.
Vorteile
Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kann zwei Vorteile bringen:
Sie können zwar Schul- und Studienzeiten nachkaufen, diese werden aber nicht für die „Hacklerregelung“ angerechnet! Ein Nachkauf von Ausbildungszeiten bringt aber vielleicht etwas, um eine höhere Pension zu bekommen.
Sinnvoll kann ein Nachkauf auch für jene sein, die in die Korridorpension gehen möchten. Für die Inanspruchnahme einer Korridorpension ist der Erwerb von 480 Versicherungsmonaten (umgerechnete 40 Jahre) nötig. Sinnvoll kann ein Nachkauf auch sein, um die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension zu erfüllen (= Mindestalter 60, mindestens 540 Versicherungsmonate).
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie im jeweiligen Alter genügend Versicherungszeiten haben, wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Sie erfahren dort die Anzahl Ihrer bisherigen Versicherungszeiten und können sich ausrechnen lassen, ob diese für einen vorzeitigen Pensionsantritt ausreichen.
Tipp
Schultyp | Höchstausmaß |
---|---|
Mittlere Schule | 2 Jahre |
Höhere Schule oder Akademie | 3 Jahre |
Lehrinstitut für Dentisten | 1 Jahr |
Hochschule/Kunstakademie | 12 Semester |
Auch ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ab dem 1.1.2005 absolviert wurden, ist möglich. Die Beiträge werden auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Erhöhung der Beiträge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto.
Für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kosten nachgekaufte Ausbildungszeiten vor dem 01.01.2005 1.381,68 €, wenn der Antrag dafür im Jahr 2024 gestellt wird.
Für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ab dem 01.01.2005 variieren die Kosten je nach Kalenderjahr, in dem diese absolviert wurden. Sie betragen zwischen 1.326,52 € und 1.384,30 €.
Tipp
Schul- und Studien- und Ausbildungszeiten werden vorgemerkt und erst durch die Beitragszahlung als Beitragszeiten angerechnet.
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet eine umfassende Broschüre zum "Altrecht", auf die wir Sie gerne verweisen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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