Früher in Pension
Die vorzeitige Alterspension wird nach und nach abgeschafft. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem, früher in Pension zu gehen?
Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kann zwei Vorteile bringen:
Sie können zwar Schul- und Studienzeiten nachkaufen, diese werden aber nicht für die „Hacklerregelung“ angerechnet! Ein Nachkauf von Ausbildungszeiten bringt aber vielleicht etwas, um eine höhere Pension zu bekommen.
Sinnvoll kann ein Nachkauf auch für jene sein, die in die Korridorpension gehen möchten. Für die Inanspruchnahme einer Korridorpension ist der Erwerb von 480 Versicherungsmonaten (umgerechnete 40 Jahre) nötig. Sinnvoll kann ein Nachkauf auch sein, um die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension zu erfüllen (= Mindestalter 60, mindestens 540 Versicherungsmonate).
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie im jeweiligen Alter genügend Versicherungszeiten haben, wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Sie erfahren dort die Anzahl Ihrer bisherigen Versicherungszeiten und können sich ausrechnen lassen, ob diese für einen vorzeitigen Pensionsantritt ausreichen.
Schultyp | Höchstausmaß |
---|---|
Mittlere Schule | 2 Jahre |
Höhere Schule oder Akademie | 3 Jahre |
Lehrinstitut für Dentisten | 1 Jahr |
Hochschule/Kunstakademie | 12 Semester |
Auch ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ab dem 1.1.2005 absolviert wurden, ist möglich. Die Beiträge werden auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Erhöhung der Beiträge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto.
Für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kostet jeder nachgekaufte Versicherungsmonat 1.265,40 €, wenn der Antrag dafür im Jahr 2021 gestellt wird.
Schul- und Studien- und Ausbildungszeiten werden vorgemerkt und erst durch die Beitragszahlung als Beitragszeiten angerechnet.
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet eine umfassende Broschüre zum "Altrecht", auf die wir Sie gerne verweisen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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