Schwarze TV-Fernbedienung auf dem Tisch, Biathlon oder Skirennen läuft im Hintergrund
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16.1.2026

Olympische Winterspiele im Büro – erlaubt oder Regelbruch?  

Die Olympischen Winterspiele von 6. bis 22. Februar 2026 in Italien begeistern viele Menschen – auch am Arbeitsplatz sind sie Gesprächsthema. Aber darf man im Büro zuschauen, zuhören oder mitfiebern? Ein Überblick. 

Fernsehen im Betrieb

Ist Fernsehen im Betrieb erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Winterspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Tipp der AK-Expert:innen: Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen.

Radio hören und Internet nutzen

Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Bewerbe auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Ergebnisse online abgerufen werden.

Urlaub nehmen

Wer während der Winterspiele Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Dabei zählen:

  • die Erholung der Arbeitnehmer:innen
  • die betrieblichen Erfordernisse

Wichtig:

  • Urlaub kann nicht einseitig angeordnet werden.
  • Urlaub darf aber auch nicht eigenmächtig angetreten oder verlängert werden. 

Ein Bier zu den Winterspielen? 

Für die Winterspiele gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.

Kurz gesagt 

Mitfiebern ist okay – wenn es erlaubt ist und die Arbeit nicht leidet. Im Zweifel: nachfragen statt riskieren.

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