Enttäuschte Arbeitnehmerin
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Long Covid: Welche Rechte Sie am Arbeitsplatz haben

Corona-Infektion überstanden? Viele leiden noch Monate nach der Akutphase unter gesundheitlichen Problemen, zum Teil sogar massiv. „Long Covid“, also die Spätfolge einer COVID-19-Infektion, äußert sich zum Beispiel in Form von Kurzatmigkeit und Husten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen oder chronischer Müdigkeit. Welche Rechte haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie über längere Zeit weniger belastbar sind oder ganz am Arbeitsplatz ausfallen? Hier die wichtigsten Infos im Überblick! 

Sie können nicht arbeiten? Bitte sofort krankmelden!

Sie fühlen sich nicht gesund genug zum Arbeiten?

  • Geben Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Bescheid, sobald Sie wissen, dass Sie ausfallen.
  • Lassen Sie sich sofort krankschreiben, denn ArbeitgeberInnen können auch für einen Tag Krankenstand eine ärztliche Krankenstandbestätigung verlangen.

Tipp

Mehr Infos zu Ihren Rechten im Krankenstand erhalten Sie hier

Bezahlung im Krankenstand  

Wenn Sie im Krankenstand sind, müssen Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zunächst so bezahlt werden, als würden Sie normal arbeiten gehen. Das heißt, Sie bekommen für eine bestimmte Zeit nicht nur Ihren Lohn, sondern auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen weiterbezahlt („Entgeltfortzahlung“). Danach springt nach und nach die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt mindestens die Hälfte Ihres bisherigen Bruttoverdiensts.

Wie lange werde ich im Krankenstand bezahlt?

  • Für mindestens 6 Wochen: volles Entgelt
  • Für mindestens 4 Wochen: halbes Entgelt und halbes Krankengeld
  • Für bis zu 26 Wochen insgesamt: Krankengeld

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch einen längeren Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. 

Tipp

Nähere Infos zur Bezahlung im Krankenstand und wie Sie Krankengeld beantragen können, erhalten Sie hier.

Bin ich bei Long Covid vor Kündigung geschützt?

Ein Krankenstand schützt Sie leider nicht vor einer Kündigung.  

Aber: Wenn Ihre Long Covid-Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate dauern wird, könnte das als „Behinderung“ gelten. In diesem Fall wären die Betroffenen vor Diskriminierung geschützt. Das bedeutet, sie dürften nicht wegen der Behinderung gekündigt werden. Noch gibt es aber keine Gerichtsurteile, ob eine Long-Covid-Erkrankung eine Behinderung darstellt.  

Achtung! 

Die Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung aufgrund einer Behinderung muss binnen 14 Tagen erfolgen! 

Eine andere Möglichkeit ist, die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. In diesem Fall ist es wichtig, sich rasch an Betriebsrat, Gewerkschaft oder unsere Arbeitsrechtsberatung zu wenden: Die Frist, um gegen die Kündigung vorzugehen, ist leider sehr kurz – meist beträgt die Anfechtungsfrist 2 Wochen, in manchen Fällen aber auch nur 1 Woche! 

Tipp

Falls Sie unsere Hilfe benötigen: Hier finden Sie unsere Kontaktübersicht!

Schrittweise zurück in den Beruf: Wiedereingliederungsteilzeit

Nach längerer Krankheit sehnen sich viele wieder nach der Normalität des Berufslebens. Doch die Rückkehr an den Arbeitsplatz soll weder überfordern noch einen Rückfall auslösen. Wir haben uns daher lange für einen sanften Wiedereinstieg nach schwerer Krankheit stark gemacht. Mit der Wiedereingliederungsteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren. Die Krankenversicherung federt Ihren Einkommensverlust ab. 

Tipp

Erfahren Sie hier mehr über die Wiedereingliederungsteilzeit

Fit2work: Beratung bei gesundheitlichen Problemen

Sie leiden unter gesundheitlichen Problemen und haben deshalb Ihren Arbeitsplatz verloren? Oder Sie befürchten, ihn wegen häufiger Krankenstände zu verlieren oder Ihre Tätigkeit nicht auf Dauer zu schaffen? Fit2work bietet ein umfassendes Beratungsprogramm für ArbeitnehmerInnen. Die Initiative berät auch Betriebe.

Sie erreichen Fit2work unter 0800 500 118. 

Tipp

Nähere Informationen zu Fit2work finden Sie hier

Brauchen Sie Hilfe?

Vielleicht finden Sie gleich in Ihrem Betrieb wichtige AnsprechpartnerInnen? Das sind:

  • Betriebsrat
  • Behindertenvertrauensperson
  • Arbeitsmedizinerin oder Arbeitsmediziner

Auch wir beraten Sie gerne – und zwar zu:

  • Arbeitsrecht
  • Diskriminierungsschutz
  • Pensions-, Kranken- & Unfallversicherung

Tipp

Unsere Kontaktübersicht finden Sie hier

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