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Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Ski-WM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Rennen jedoch hinter dem Rücken ihres Chefs per TV oder Internet-Stream und erbringen Sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden.
„Schauen Sie die Ski-WM daher nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit ihrem Chef ab", raten die AK-Expert:innen. Wenn Ihr:e Chef:in Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, schauen Sie sich die Ski-Rennen lieber zu Hause nach der Arbeit an.
Gestattet der:die Chef:in den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Rennen im Radio mitverfolgen – sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Ski-Rennen auch online abrufen.
Wer sich für die alpine Ski-WM 2025 Urlaub nehmen will, muss dies mit dem:der Chef:in vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des:der Arbeitnehmer:in und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Der:die Chef:in kann Urlaubstermine nicht einseitig aufzwingen. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.
Für die Ski-WM 2025 gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der Ski-WM daran halten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der:die Arbeitgeber:in kann aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen.
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