Beihilfe zum Lebensunterhalt
Als TeilnehmerIn an einem AMS-Kurs oder einer Maßnahme können Sie eine Beihilfe beantragen, wenn Ihr Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt nicht deckt.
Seit 1.1.2017 gibt es keine bundesweite Übereinkunft mehr zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. 2019 wurden die Bundesländer verpflichtet, die Mindestsicherung durch die Sozialhilfe zu ersetzen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
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