Anspruch auf Urlaub
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.
Klingt ähnlich, meint aber völlig verschiedenes: Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt und die Zeitpunkte ihrer Auszahlung.
Das passiert mit nicht verbrauchtem Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird: Bedingungen, Höhe und Berechnung der Urlaubsersatzleistung.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65