Anspruch auf Urlaub
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.
Die Arbeitswelt hat sich verändert. Kaum jemand arbeitet heute noch viele Jahre durchgehend beim selben Arbeitgeber oder der selben Arbeitgeberin. Doch genau das ist das entscheidende Kriterium für die Erreichung der sechsten Urlaubswoche!
Was viele nicht wissen: Vordienstzeiten bei vorigen Arbeitgeber:innen, Schul- und Studienzeiten können im Ausmaß von maximal zwölf Jahren angerechnet werden. Schöpft man dieses Maximum aus, müssen „nur“ noch 13 Jahre beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet werden, um Anspruch auf die 6. Urlaubswoche zu haben.
Das Ziel, dass alle Arbeitnehmer:innen eine 6. Urlaubswoche erreichen sollen, ist durch die veränderte Arbeitswelt jedenfalls kaum mehr zu erreichen: Beinahe niemand bleibt mehr 25 Jahre bei denselben Dienstgeber:innen. Der Großteil der Beschäftigten wechselt häufiger und nach wenigen Jahren den Job. Die 6. Urlaubswoche ist damit für die meisten unerreichbar.
Die AK fordert daher, dass das Urlaubsgesetz an die moderne Arbeitswelt angepasst wird und dass jede:r eine sechste Urlaubswoche erreichen kann.
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