Qua­li­fi­zier­ungs­ini­ti­a­tive Ar­beit­nehmer­Innen­schutz: Qualität mit Sicher­heit - Qualität zur Sicher­heit

Gute und qualitätsvolle Arbeit benötigt eine gute und qualitätsvolle Aus- und Weiter­bild­ung. Dies gilt auch für die Aus- und Fortbildung der am Ar­beit­nehmer­Innen­schutz be­teiligt­en Personen und Fachkräfte.

Vor allem in Bezug auf Sicherheit- und Gesundheitsstandards ist es erforderlich, stets mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu sein, um Gefahren effektiv er­kenn­en und ausschalten zu können.

Die derzeitigen Fachausbildungs- und Weiter­bild­ungs­stand­ards sind heute jedoch zum Teil ver­altet und bilden die An­ford­er­ung­en der heutigen Arbeitswelt nur mehr un­zu­reich­end ab. Defizite bei der Weiterbildung von Prä­ven­tiv­fach­kräften werden auch durch eine Studie der Uni­versität Inns­bruck aus dem Jahr 2015 festgestellt.

In diesem Sinne ist eine Qualifizierungsinitiative für alle Prä­ven­tiv­fach­kräfte und die in der be­trieb­lich­en Prävention tätigen Personen erforderlich, um das Einfließen qualitativ hoch­­wert­ig­er Expertise in den betrieblichen Sicherheits- und Ge­sund­heits­schutz auch zukünftig sicher zu stellen.

Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Arbeitsmedizin“ umsetzen

  • (Neu-)regelung der Ausbildungsinhalte für Ar­beits­medi­ziner­Innen (Verordnung über die ar­beits­medizinische Aus­bild­ung von ÄrztInnen) mit deutlicher Erhöhung der Dauer und Qualität der arbeitsmedizinischen Ausbildung sowie Er­weit­er­ung um einen verpflichtenden Praxisteil

  • Aufnahme eines Moduls „alternsgerechtes Arbeiten“ im Aus­maß von mind 24 Unter­richts­ein­heit­en in die Ver­ord­nung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzt­Innen

  • Nachweis von Fachkenntnissen über betriebliche Ge­sund­heits­förd­er­ung, Ge­sund­heits­managementsystemen sowie Ge­sund­heits­zirkel

  • Vereinfachung der Anerkennung zum/zur FachärztIn für Ar­beits­medizin für praktisch tätige Ar­beits­medizin­er­Innen durch Anrechnung aller erbrachten Präventionszeiten und nach­­ge­­wies­­en­­en Weiterbildungen (in Zusammenarbeit mit der AUVA)

  • Aufbau und Ausbau von universitären Einrichtungen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck für die Ausbildung zum/zur Fach­ärztIn für Arbeitsmedizin

  • Schaffung eines Lehrstuhls für Arbeitsmedizin an allen Medi­zin­uni­ver­si­tät­en in Österreich so­wie Festlegung der Ar­beits­medizin als Pflichtfach 

Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Sicher­heits­fach­kräfte (SFK)“ umsetzen

  • Anhebung der Ausbildungsstandards der Fachausbildung für SFK durch externe Prüfer­Innen

  • Schaffung der Möglichkeit einer universitären oder fach­hoch­schul­ischen (Zusatz-) Aus­bild­ung für SFK

  • Überprüfung und erweiterte Regelung der Aus­bild­ungs­in­halte für SFK in der Sicher­heits­fach­kräfte - Verordnung (SFK–VO) sowie der Aufnahme eines Moduls „alterns­ge­recht­es Ar­beit­en“ im Ausmaß von mind 24 Unter­richts­ein­heit­en  

Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Arbeits- und Organisations­psychologie“ um­setzen

  • Erarbeitung und Umsetzung einer Aus- und Weiter­bild­ungs­ver­ordnung für Arbeits- und Or­ga­ni­sa­ti­ons­psy­cho­log­Innen

  • Verankerung der Arbeits- und Organisationspsychologie gleich­be­recht­igt mit der Klinisch­en- und Ge­sund­heits­psy­cho­logie im PsychologInnengesetz  

Wir fordern: Interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung der Präventivfachkräfte ge­währ­leist­en

  • Verpflichtende interdisziplinäre Ausbildungsmodule im Rahm­en der Ausbildung von Ar­beits­medizin­er­Innen, Sicher­heits­fach­kräften sowie Arbeits- und Or­ga­ni­sa­ti­ons­psy­cho­­log­­Innen

  • Verpflichtung zur interdisziplinären Weiterbildung der Prä­ven­tiv­fach­kräfte inkl Arbeits- und Or­ga­ni­sa­ti­on­psy­cho­log­Innen im zeitlichen Ausmaß von mindestens einer Woche jähr­lich (bei­spiels­weise an einer Akademie für Prä­ven­tiv­fach­kräfte oder Fachhochschule)  

Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Sicher­heits­ver­trauens­per­son­en (SVP)“ umsetzen

  • Regelung und Konkretisierung der Ausbildungsinhalte für SVP im ASchG und der SVP -Ver­ordnung

  • Verlängerung der Grundausbildung für SVP von 24 auf 40 Unter­richts­ein­heiten

  • Verpflichtender Auffrischungskurs für SVP alle 4 Jahre im Aus­maß von 16 Unter­richts­ein­heit­en

  • Frei­stellungsanspruch für SVP im Ausmaß von mindestens fünf Stunden monatlich sowie zu­sätz­lich mindestens einer Woche für Weiterbildung pro Funktionsperiode  

Wir fordern: Qualifizierung von am Ar­beit­nehmer­Innen­schutz beteiligten Personen um­setzen

  • Einführung einer Mindestausbildung im Ausmaß von mind 8 Wochen für Planungs- und Bau­stellen­ko­ordinator­Innen

  • Erweiterung des Pflichtlehrstoffes des Architekturstudiums um bauspezifische Vorschriften aus dem Ar­beit­nehmer­Innen­schutz­recht und Erkenntnisse der Ergonomie

  • Erweiterung des Pflichtlehrstoffes um Aspekte von Sicher­heit und Gesundheit am Ar­beits­platz (Ar­beit­nehmer­Innen­schutz) in technischen und wirtschaftlichen Ausbildungen Ver­­pflicht­­ende Ausbildung für fachkundige Personen vor Auf­nahme ihrer Tätigkeit und Regel­ung im ASchG und seinen Durchführungsverordnungen

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