Mädchen geht mit ihren Eltern Hand in Hand spazieren
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12.12.2024

AK zu 20 Jahren Elternteilzeit: „Der nächste Schritt ist halbe-halbe“

Seit 20 Jahren gibt es das Recht auf Elternteilzeit. Aber obwohl es Elternteilzeit heißt, ist der Anteil der Väter verschwindend gering.  „Viele wissen nicht einmal, dass beide Eltern gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können“, so Eva-Maria Burger, Leiterin der AK Frauenpolitik.

AK Expertin Eva-Maria Burger AK Expertin Eva-Maria Burger: „Frauen schultern fehlende Kindergartenplätze und Nachmittagsbetreuung völlig allein und sind als sogenannte Zuverdienerinnen oft finanziell abhängig von ihrem Partner.“ 

Frauen stecken bei Jobchancen und Einkommen zurück

„Die Folge: Frauen stecken bei ihrem Einkommen, ihren Berufschancen und ihrer sozialen Absicherung zurück. Sie schultern fehlende Kindergartenplätze und Nachmittagsbetreuung völlig allein, sind als sogenannte Zuverdienerinnen oft finanziell abhängig von ihrem Partner und müssen sich zum Schluss auch noch sagen lassen, dass sie sich ja freiwillig für niedrige Teilzeit entschieden haben.“

Burger fordert: „Die Politik soll einen Anreiz für halbe-halbe mit dem AK ÖGB Familienarbeitszeitmodell schaffen: Eltern, die sich die Elternteilzeit teilen, sollen je 350 Euro, also insgesamt 700 Euro pro Monat steuerfrei dazu bekommen.“ 

Erwerbsquote der Frauen gestiegen, aber in niedriger Teilzeit

2003 forderte der damalige AK Präsident Herbert Tumpel die Einführung der Elternteilzeit nach dem Vorbild Deutschlands, damit Frauen mit Kindern schneller wieder in den Beruf zurückkehren können. Dieses Jahr ist die Elternteilzeit 20 Jahre alt geworden.

Die Bilanz: Die Erwerbstätigkeit von Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren mit minderjährigen Kindern ist kontinuierlich gestiegen, mit einem besonders deutlichen Anstieg ab Einführung der Elternteilzeit von 71 Prozent im Jahr 2004 auf 80 Prozent im Jahr 2023. Der Teilzeitanteil stieg von 58 Prozent im Jahr 2004 auf 70 Prozent im Jahr 2014 und bleibt seit zehn Jahren relativ stabil, während die Erwerbsquote leicht gestiegen ist.

Das heißt, die Elternteilzeit hat merklich dazu beigetragen, dass mehr Frauen mit minderjährigen Kindern zumindest in Teilzeit erwerbstätig sein können, die zuvor mangels Kinderbetreuung und halbe-halbe keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. Sie hat die Erwerbstätigkeit der Frauen mit Kündigungsschutz und Recht auf Rückkehr zum alten Stundenausmaß rechtlich abgesichert und ist damit ein Teilerfolg auf dem Weg zu gleichberechtigter, wirtschaftlicher Teilhabe von Frauen.

Doch leider fehlen noch zwei Elemente: Ein ausreichendes Angebot an Kinderbildung und -betreuung und halbe-halbe. So hat zwar die die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Väter mit Kindern von 2 bis 3 Jahren und mehr als die Hälfte der Väter mit Kindern von 4 bis 6 Jahren gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Doch sie nutzen diesen Anspruch nur in sehr wenigen Fällen. Nach wie vor dominiert bei Paaren mit Kindern das Modell des vollzeiterwerbstätigen Vaters und der teilzeiterwerbstätigen Mutter. 

Erwerbsbeteiligung von Paarenmit Kindern unter 15 Jahren (2023)in Prozent
Mann arbeitet Vollzeit Frau arbeitet Teilzeit 47 Prozent
Nur der Mann ist erwerbstätig Frau arbeitet nicht 17 Prozent
Mann arbeitet Vollzeit Frau  arbeitet Vollzeit 15 Prozent
Mann in Elterkarenz oder Frau in Elternkarenz   9 Prozent
Mann arbeitet TeilzeitFrau arbeitet Teilzeit   4 Prozent
Frau arbeitet VollzeitMann arbeitet Teilzeit   1 Prozent 

Mehr halbe-halbe durch das AK-ÖGB-Familienarbeitszeitmodell

AK und ÖGB fordern einen gesetzlichen Anreiz für mehr halbe-halbe durch das AK-ÖGB-Familienarbeitszeitmodell:

  • Beide Eltern reduzieren/erhöhen nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Stunden pro Woche für mindestens 4 Monate.

  • Dafür erhalten sie 350 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat steuerfrei ausbezahlt. Auch Alleinerziehende erhalten die monatliche Pauschale von 350 Euro.

  • Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung) werden dem Dienstgeber vom AMS teilweise ersetzt (analog zur Altersteilzeit).

  • Das Geld kann bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden. 


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