AUVA plus: Ganzheitliche Prävention als Erfolgsmodell
Arbeitsbedingte Erkrankungen (Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Herz-Kreislauferkrankungen etc) nehmen seit Jahren kontinuierlich zu und belasten durch hohe Kosten unser Gesundheitssystem.
Die Prävention und Reduktion von arbeitsbedingten Belastungen und Erkrankungen bilden dementsprechend auch in der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 - 2020 ein grundlegendes Ziel. Moderne Präventionsstrategien des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes folgen heute einem ganzheitlichen und damit nachhaltigen Ansatz: Sie beziehen - neben der Verhütung/Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – auch arbeitsbedingte Belastungen und Erkrankungen umfassend in ihr Präventionskonzept ein.
Die AUVA verfügt jedoch - nach wie vor - über keinen gesetzlichen Auftrag, die dringend notwendigen Präventionsstrategien zur Verhütung arbeitsbedingter Belastungen und Erkrankungen, aktiv zu entwickeln und umzusetzen zu können. Die deutschen Berufsgenossenschaften sind uns hier bereits weit voraus - diese sind, in dem Zusammenhang, schon seit langer Zeit mit den zielführenden Kompetenzen ausgestattet.
Die Erweiterung des gesetzlichen Präventionsauftrags in §§ 185 bis 188a ASVG auf alle arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren ist überfällig. Neben der Vermeidung von Kosten und Leid werden hierdurch auch umfassende Schulungs-, Informations- und Betreuungsangebote für Betriebe jeder Größe sowie vermehrt angewandte Forschung auf hohem Niveau ermöglicht.
Wir fordern: Umsetzung eines modernen und ganzheitlichen Präventionsmodells
- Erweiterung der Präventionskompetenz der AUVA von der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzrechts auf arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren/die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen (ASVG-Novelle)
- Ausbau der AUVA zu einem „Zentrum für Prävention im Betrieb“ (in Zusammenarbeit mit SozialpartnerInnen, Krankenkassen und Pensionsversicherungen)
- Intensivierung der medizinischen Forschung mit dem Ziel eines thematisch wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns in den Behandlungseinrichtungen sowie im Präventionsbereich, mit besonderem Fokus auf arbeitsbezogene Erkrankungen (inkl der entsprechenden Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen)
- Errichtung eines Präventionsbeirats mit Budgethoheit in der AUVA mit dem Ziel eines koordinierten Vorgehens und Abbaus bürokratischer Hemmnisse in Entscheidungsfindungsprozessen
- Erhöhung des Präventionsbudgets der AUVA auf mindestens 10% der Gesamtaufwendungen
- Anhebung der Aufwendungen für Gesundheitsförderung und Prävention der Krankenversicherungen auf 4% (derzeit deutlich unter 1%) der Gesamtaufwendungen