Grafik
© Lana Lauren

Was ist der AK-Chancen-Index?

Seit Jahren plädieren sowohl internationale Organisationen, wie die OECD, als auch nationale Bildungsexpert:innen in ihren Handlungsempfehlungen für die Einführung einer bedarfsorientierten Schulfinanzierung in Österreich.

Schule gerecht finanzieren

Schulen, die vor größeren Herausforderungen stehen, um ihren Schüler:innen ein gutes Lernumfeld zu gewährleisten und damit jedes Kind richtig zu fördern, sollen finanziell stärker unterstützt werden, um damit Nachteile ausgleichen zu können. Wie konkret eine solche „bedarfsorientierte Schulfinanzierung“ für Österreich aussehen könnte, hat die Arbeiterkammer erstmals 2016 präsentiert. 

Es handelt sich um ein Modell für eine gerechte, transparente und bedarfsorientierte Schulfinanzierung, um das Angebot der Schule genau an die Bedürfnisse der SchülerInnen anzupassen: den AK-Chancen-Index. Er zeigt, unter welchen Bedingungen jede einzelne Schule arbeitet – und welche zusätzlichen Mittel sie dementsprechend braucht, um allen SchülerInnen eine faire Chance zu ermöglichen.

Sein Grundprinzip ist eine solide Basisfinanzierung für alle Standorte, für Schulen mit größeren Herausforderungen gibt es aber zusätzliche Mittel entsprechend des jeweiligen Indexwerts der Schule. So können Schulen mit vielen SchülerInnen, die großen Förderbedarf haben, strukturelle Ungleichheiten durch mehr Förderangebote, pädagogisches Unterstützungspersonal, administrative Supportstrukturen etc. ausgleichen.

Dabei werden die durch den AK-Chancen-Index vergebenen Zusatzmittel mit aktiver Schulentwicklung und pädagogischer Freiheit der Standorte verknüpft, um eine nachhaltige Weiterentwicklung zu gewährleisten.

Basisfinanzierung

Orientiert an internationalen Beispielen sogenannter „sozialindizierter Mittelverteilung“ besteht das AK-Chancen-Index-Modell aus einer bislang fehlenden gerechten und transparenten Basis-Finanzierung für alle Schulstandorte.

In einem ersten Schritt erhalten alle Standorte eine definierte Basisfinanzierung basierend auf der realen Anzahl der SchülerInnen und den im Lehrplan vorgesehenen Unterrichtsstunden pro Schulstufe. Die Basismittel beinhalten ebenfalls administrative Personalressourcen sowie individuell anfallende Zusatzaufgaben an Schulstandorten, wie den Abbau von Lernschwächen, Legasthenie oder Verhaltensauffälligkeiten.

Grafik
© AK Wien

Zusätzliche Mittel

Im zweiten Schritt sind für Schulen mit großen Herausforderungen zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen. Schulen mit vielen SchülerInnen, die großen Förderbedarf haben, können damit strukturellen Ungleichheiten über mehr Förderangebote, pädagogisches Unterstützungspersonal, administrative Supportstrukturen entgegenwirken. Zur Verteilung dieser Zusatzmittel wurde unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen eine schlanke und einfach nachvollziehbare Berechnungsformel entwickelt.

Als wichtigster Faktor für die Berechnung wird der Bildungsstand der Eltern herangezogen und als zweiter, etwas geringer gewichteter Faktor, die Umgangssprache der SchülerInnen (d.h. ob primär Deutsch oder eine andere Sprache im Elternhaus gesprochen wird). Beide Indikatoren sind wesentliche Faktoren für Bildungsbenachteiligungen im österreichischen Schulsystem. Mit diesen beiden Indikatoren werden dann Einzelwerte für jede/n Schüler:in berechnet, die anschließend auf Schulstandortebene aggregiert (Mittelwert der Schüler:innenwerte) und in sieben Stufen unterteilt werden mehr Infos zu den technischen Details finden sich hier).

Je nach Indexstufe bekommen die Schulstandorte zusätzliche Ressourcen. Einer Schule auf Indexstufe 7 stehen zusätzliche Mittel zu 100% zur Verfügung, da der Förderbedarf als besonders hoch eingeschätzt wird. Ein Schulstandort auf Indexstufe 6 erhält 75% der zur Verfügung stehenden Maximalsumme, während Schulstandorte auf Stufe 3 und Stufe 2 beispielsweise aufgrund des geringeren Grads der Herausforderung einen niedrigeren Anteil (12,5% bzw. 6,25%) erhalten. Schulen der Stufe 1 werden keine zusätzlichen Mittel zugeteilt, da die Basisfinanzierung als ausreichend einstuft wird und hier keine Benachteiligung mit zusätzlichen Mitteln ausgeglichen werden muss.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz