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Frauen verdienen in Österreich um 18,4 Prozent weniger als Männer – pro Stunde! Der EU-Durchschnitt liegt bei ca. 13 Prozent. Österreich ist im EU-Schnitt an vorletzter Stelle. Nur ein Drittel des Gender Pay Gaps, also der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, ist laut Analysen der Statistik Austria strukturell begründet und damit statistisch erklärbar. Zwei Drittel der Lücke bleiben unerklärt. Die wissenschaftliche Hypothese ist, dass es sich weitgehend um Entgeltdiskriminierung handelt. Die Lohntransparenz NEU soll hier für Durchblick sorgen.
Die möglichen Ursachen für die geschlechtsspezifische Lohnlücke sind mittlerweile sehr gut erforscht. Einige Komponenten sind auf die Beschäftigungsstruktur zurückzuführen, wie etwa die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder die schlechtere Bezahlung in von Frauen dominierten Branchen und Berufen. Das ist zwar keine unmittelbare Diskriminierung, sehr wohl aber eine strukturelle Benachteiligung.
Zwei Drittel des Gender Pay Gaps sind nicht durch strukturelle Benachteiligung erklärbar. Die Vermutung liegt nahe: Das ist Lohndiskriminierung! Mangelnde Lohntransparenz fördert Lohndiskriminierung: Frauen werden seltener über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn bezahlt. Männer werden häufiger bei Prämienzahlungen berücksichtigt.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit 10. Mai 2023 in Kraft und hat Zielvorgaben für Lohntransparenz EU-weit geschaffen. Diese müssen bis 7. Juni 2026 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Die Verhandlungen über die Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie haben bereits vor der Nationalratswahl begonnen. Die Fäden laufen beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zusammen. Die AK sitzt als Sozialpartnerin am Verhandlungstisch und achtet darauf, dass die Zielvorgaben der Richtlinie zur Stärkung der Einkommensgerechtigkeit Eingang in die nationale Umsetzung finden.
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