Manuelle Lastenhandhabung: Aufbruch aus der Steinzeit zum Stand der Technik
Wir fordern: Manuelle Handhabung von Lasten wirksam regeln
Innerhalb der EU-27 klagen ca 25% der Beschäftigten über Rücken- und etwa 23% über Muskelschmerzen. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind damit das am häufigsten angeführte arbeitsbedingte Gesundheitsproblem.
Seit dem Jahr 2002 liegt ein weitgehend mit den SozialpartnerInnen abgestimmter Ministeriumsentwurf „in der Schublade“. Dieser wurde jedoch - mit dem Hinweis, dass von der EU-Kommission ein Entwurf für eine neue Ergonomie-Richtlinie ausgearbeitet wird - nicht weiterverfolgt. Bereits im Jahr 2013 gab die EU-Kommission jedoch bekannt diese Pläne nicht weiter zu verfolgen.
Zum Schutz der Beschäftigten ist es daher erforderlich, unverzüglich die notwendigen nationalen Rechtsvorschriften zu schaffen. Der bereits vorliegende Entwurf ist lediglich an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, insbesondere durch Aufnahme der Leitmerkmalmethoden als verpflichtende Anlage.
- Schaffung einer Durchführungsverordnung zur manuellen Handhabung von Lasten zum ASchG (Lastenhandhabungsverordnung) gemäß § 72 ASchG
- Unter Heranziehung neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse (zB deutsche Leitmerkmalmethoden) sind durch Verordnung verbindliche Grenzwerte für das Bewegen von Lasten festzusetzen, wobei auch die Gesamtlast im Rahmen der Tagesarbeitszeit zu berücksichtigen ist