Manuelle Lasten­hand­hab­ung: Auf­bruch aus der Stein­zeit zum Stand der Technik

Wir fordern: Manuelle Handhabung von Lasten wirksam regeln

Innerhalb der EU-27 klagen ca 25% der Beschäftigten über Rücken- und etwa 23% über Muskelschmerzen. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind damit das am häufigsten an­ge­führte arbeitsbedingte Gesundheitsproblem. 

Seit dem Jahr 2002 liegt ein weitgehend mit den So­zial­part­ner­Innen abgestimmter Ministeriumsentwurf „in der Schub­lade“. Dieser wurde jedoch - mit dem Hinweis, dass von der EU-Kommission ein Entwurf für eine neue Ergonomie-Richt­linie ausgearbeitet wird - nicht weiterverfolgt. Bereits im Jahr 2013 gab die EU-Kommission jedoch bekannt diese Pläne nicht weiter zu verfolgen.

Zum Schutz der Beschäftigten ist es daher erforderlich, un­ver­züg­lich die notwendigen nationalen Rechtsvorschriften zu schaffen. Der bereits vorliegende Entwurf ist lediglich an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, ins­be­sondere durch Aufnahme der Leitmerkmalmethoden als ver­pflicht­ende Anlage.

  • Schaffung einer Durchführungsverordnung zur manuellen Hand­hab­ung von Lasten zum ASchG (Lasten­hand­hab­ungs­ver­ord­nung) gemäß § 72 ASchG

  • Unter Heranziehung neuer arbeitswissenschaftlicher Er­kennt­nisse (zB deutsche Leitmerkmalmethoden) sind durch Verordnung verbindliche Grenzwerte für das Be­weg­en von Lasten festzusetzen, wobei auch die Gesamtlast im Rahm­en der Tagesarbeitszeit zu berücksichtigen ist

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