Bundesmittel in der Pensionsversicherung
Beim Thema Pensionen sind dem Alarmismus keine Grenzen gesetzt. Insbesondere bei den Bundesmitteln wird bisweilen von Pensionsloch gesprochen.Doch die Bundesmittel füllen kein „Loch“, sondern sind ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung.
Die Höhe ist gemessen am BIP seit den 70iger Jahren stabil. Konjunkturell bedingt kommt es zu Schwankungen. Langfristig liegen die aus dem Budget an die Pensionsversicherung (PV) überwiesenen Mittel zwischen 2,2 % und 3,7 %. Der aktuelle Wert von 3,7 % liegt – trotz multipler Krisen und Konsolidierungsdruck – im prognostizieren Rahmen. Die Prognosewerte der nächsten Jahre sind noch etwas darüber, weil die Generation der Babyboomer ins Pensionsalter kommt und sich Ausgaben von den Beamtensystemen zur PV verschieben. Der Anstieg insgesamt bleibt, trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage, moderat.
sind sie seit den 70iger Jahren weitgehend stabil.
Der Bundesbeitrag: Fixer und stabiler Bestandteil der Finanzierung
Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, als pauschaler Beitrag zu den Ausgaben
der Pensionsversicherung. Er ist seit jeher ein fixer Bestandteil der Finanzierungsarchitektur. Dieser besteht aus zwei Elementen:
- Die Partnerleistung ist eine Subventionierung der niedrigeren Beitragssätze für Selbstständige.
- Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben abgedeckt. Diese sichert eine breite Finanzierungsbasis und finanziert wichtige soziale Maßnahmen mit. Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Beiträge an die Krankenversicherung für Pensionist:innen oder die Hinterblieben-Pensionen. Betrachtet man die Ausgaben hierfür in der PV der Arbeitnehmer:innen, dann zeigt sich, dass der Bundesbeitrag diese bei Weitem nicht abdeckt. Ein „Budgetzuschuss“ zu den Eigenpensionen der Arbeitnehmer:innen geht sich damit erst recht nicht aus. In Summe wurden im Jahr 2024 mittels Bundesbeitrag 15,8 Mrd. € an die Pensionsversicherung überwiesen, 773,9 Mio. € davon für die Partnerleistung.
u.a. Gesundheitsvorsorge, ReHa-Maßnahmen und Hinterbliebenpensionen mit.
Zuschuss aus dem Budget für gesellschaftliche Anliegen
Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben genannten „Bundesbeitrag“ und weiteren
zweckgewidmeten Beiträgen für den sozialen Ausgleich. Dazu gehören:
- v.a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (anteilig) und für Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges. Ein Verzicht auf diese Beiträge würde schlechtere Pensionen für jene bedeuten, die sich um andere Menschen kümmern oder selbst bedürftig sind.
- Pensionsbeiträge für Zivil- und Präsenzdiener. Hier handelt es sich um eine originäre Finanzierungsverantwortung
des Bundes für Zeit, die junge Männer für ihren Staat leisten (müssen). - Die Ausgleichszulagen: Das sind die Aufzahlungen für jene Pensionist:innen, die auch mit etwaigen anderen Einkommen auf weniger als 1.274 € im Monat (2025) kommen. Damit wird ein Mindesteinkommen sichergestellt und Altersarmut entgegengewirkt. 2024 wurden für diese beiden Positionen insgesamt rund 2,6 Mrd. € aus dem Budget an die Pensionsversicherung überwiesen, davon 1,25 Mrd. € für die Ausgleichszulagen.
Kindererziehung, Kranken- und Wochengeldbezug oder Präsenz/Zivildienst (mit)finanziert.
Extreme Unterschiede beim Bundesbeitrag je nach Versichertengruppe
Die Rolle des Bundesbeitrages ist auch je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen und sonstige Ausgaben zum aller größten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen fast die Hälfte und bei den Bauer und Bäuerinnen mehr als drei Viertel durch den Bundesbeitrag abgedeckt.