ArbeitnehmerInnenschutz weiter­­denk­en

Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist, eben­so wie die Arbeitswelt an sich, ein weites Feld. Nicht zu­letzt deshalb ergeben sich mehr oder weniger eindeutige Quer­schnitts­be­reiche in verwandte Materien.
Unten­steh­end sind Forderungen aus Sicht des Ar­beit­nehmer­Innen­schutz­es angeführt, die sich möglicherweise aus Sicht anderer rechtsverwandter oder sozialpolitischer Bereiche anders­ge­stalt­et darstellen können.

Aufgrund ihres Stellenwerts für die Gesundheit und Sicher­heit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen werden diese an dieser Stelle explizit angeführt.

Wir fordern: Unabhängigkeit der Präventivfachkräfte sicherstellen

Nicht immer stehen die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten im Einklang mit den Wünschen der Ar­beit­geber­Innen.

Durch die unmittelbare Finanzierung der Präventivfachkräfte durch den/die ArbeitgeberIn ergibt sich für Erstere oftmals ein Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Auftrag und den betrieblichen Interessen/Bedürfnissen/Wünschen.

Die Präventivfachkräfte müssen daher ausdrücklich befähigt werden, ihrer Arbeit weisungsfrei und objektiv nachzugehen - die Unabhängigkeit der Präventivfachkräfte ist in stärkerem Aus­maß sicher zu stellen.

  • Gewährleistung einer unabhängigen Stellung der Prä­ven­tiv­fach­kräfte durch neue Modelle der Finanzierung und Re­fun­dier­ung, beispielsweise durch einen Fonds für Prä­ven­tiv­fach­kräfte  

Wir fordern: Belastungsverkürzung als Beitrag zu ge­sund­en Arbeitsbedingungen

  • Belastungsverkürzung durch Einführung einer 6. Ur­laubs­woche

  • Belastungsverkürzung durch Reduktion der wöchentlichen Ar­beits­zeit  

Wir fordern: Mehr Souveränität für Ar­beit­nehmer­Innen bei der Gestaltung von Arbeitszeit

  • Mehr Einfluss für Beschäftigte bei der Arbeitszeitgestaltung so­wie stärkere Berücksichtigung von hierauf bezogenen in­di­vi­du­ell­en Bedürfnissen unter Berücksichtigung von ar­beits­psy­cho­log­isch­en und arbeitswissenschaftlichen Er­kennt­nissen als Beitrag zur Eindämmung von psychischen Er­krank­ung­en  

Wir fordern: ArbeitnehmerInnenschutzrechtliche Ver­ant­wort­ung für intermediäre Plattformen gesetzlich ver­ankern

  • Eindeutige arbeitnehmerInnenschutzrechtliche Ver­ant­wort­ung intermediärer Plattformen (zB Crowdwork) sowie Eta­blier­ung geeigneter Regeln zur Durchsetzung der Ver­ant­wort­ung (vgl Arbeitskräfteüberlassung)  

Wir fordern: Anpassung der Berufskrankheitenliste an die realen Bedingungen der Arbeitswelt 

Aufnahme von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbel­säule (durch langjähriges Hantieren mit schweren Last­en oder Arbeiten in gebückter Haltung oder Zwangshaltung so­wie vertikale Einwirkungen von Ganzkörperschwingungen im Sitzen) in die Berufskrankheitenliste

  • Aufnahme von Arthrose (durch eine die Gelenke be­last­ende Tätigkeit mit einer kumulativen Einwirkungsdauer währ­end des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von ins­ge­samt 1 Stunde pro Schicht) in die Berufskrankheitenliste

  • Aufnahme von multipler aktinischer Keratose und Platten­epi­thel­karzinom in die Berufskrankheitenliste

  • Aufnahme von durch Schicht- und Wechseldienst oder Nacht­ar­beit verursachte länger dauernde bzw. anhaltende Stör­ung­en des Biorhythmus bzw. psychosomatische Er­krank­ung­en in die Berufskrankheitenliste

  • Aufnahme von psychischen Erkrankungen (insbes. Angst­stör­ung­en und depressiven Störungen) in die Berufskrankheitenliste

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