
AK ÖGB Familienarbeitszeit – So geht halbe-halbe!
Ein Bonus von 2 x 350 Euro pro Monat soll eine gerechtere Aufteilung von Erwerbsarbeit und Familienzeit bringen. Damit halbe-halbe nicht nur etwas für Besserverdiener:innen ist.
Frauen in der Teilzeitfalle
Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern hat in den letzten 25 Jahren zugenommen: Von 66 Prozent im Jahr 1994 auf 80 Prozent im Jahr 2023. Allerdings: Fast drei Viertel (71 Prozent) der Frauen mit schulpflichtigen Kindern arbeiten in Teilzeit, während es bei den Männern nicht einmal 8 Prozent sind.
Dass beide Eltern in Teilzeit arbeiten und sich Erwerbs- und Sorgearbeit in einem ausgeglicheneren Verhältnis teilen, ist nur bei rund 4 Prozent der Paare mit Kindern der Fall. Frauen mit Kindern landen somit häufig in der Teilzeitfalle: Niedrige Einkommen und niedrige Berufschancen, dadurch noch niedrigere Einkommen, niedrige Absicherung für Arbeitslosigkeit und Pension.
Väter als Hauptverdiener unter Druck
Für Männer ist die Familie häufig ein Karrierekick: Ihre Einkommen sind höher als die der Männer ohne Kinder. Aber zu welchem Preis? Die Anzahl der Überstunden steigt, die Zeit mit der Familie ist geringer als vor der Geburt des Kindes. Aber als Hauptverdiener steht er unter dem Druck, zu „liefern“. Viele Paare, die vor Geburt ihres ersten Kindes eine gleichberechtigte Partnerschaft gelebt haben, rutschen in diese Rollenverteilung. Viele davon können sich gerade in Zeiten steigender Preise halbe-halbe nicht leisten.
2 x 350 Euro für halbe-halbe bei der Elternteilzeit
Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund fordern deshalb die AK ÖGB-Familienarbeitszeit:
- Beide Eltern reduzieren/erhöhen nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Stunden pro Woche für mindestens 4 Monate.
- Dafür erhalten sie 350 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat steuerfrei ausbezahlt. Auch Alleinerziehende erhalten die monatliche Pauschale von 350 Euro.
- Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung) werden dem Dienstgeber vom AMS teilweise ersetzt (analog zur Altersteilzeit).
- Das Geld kann bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden.