Präventivfachkräfte: Die Schlüssel­per­sonen für bessere Ar­beits­be­ding­ung­en

Wir fordern: Präventionszeiten an die faktischen An­forder­ung­en der Arbeitswelt anpassen

Präventivfachkräfte unterstützen die ArbeitgeberInnen mit ihrer Fachkunde bei der Umsetzung ihrer gesetzlich vor­ge­seh­en­en Fürsorgepflicht. Daher spielen diese im Rahmen des be­trieb­lich­en Sicherheits- und Gesundheitsschutzes - sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen - eine ge­wichtige Schlüsselrolle.

Die Arbeitsanforderungen an die Präventivfachkräfte sowie die Vielfalt ihrer Aufgaben haben - bedingt durch die Ver­änder­ung der Arbeitswelt aber auch durch die im Jahr 2013 ex­plizit im ASchG festgelegte Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen - erheblich zugenommen. Die Min­dest­ein­satz­zeit (Präventionszeit), welche den Prä­ven­tiv­kräften zur Erledigung ihrer umfangreichen Aufgaben zur Ver­füg­ung steht, wurde jedoch bis heute nicht entsprechend dieser Veränderungen angepasst.

Die Präventionszeiten der Präventivfachkräfte sind in ihrem zeit­lichen Ausmaß nicht mehr ausreichend und zeitgemäß. Öster­reich hinkt hier mittlerweile deutlich hinter den Vor­gab­en anderer EU - Länder (wie beispielsweise Deutschland) hinter­her. Auch das österreichische Modell der Prä­ven­ti­ons­zeit­en in Betrieben ab 50 Beschäftigten ist - angelehnt an die fort­schritt­lich­er­en deutschen Bestimmungen - zu modern­i­sier­en. Die Präventionszeiten sind, in diesem Sinne, an die real­en Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen um auch zu­künft­ig den Schutz und die Sicherheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.

Erhöhung der jährlichen Präventionszeit für Ar­beit­nehmer­Innen an Büroarbeitsplätzen sowie an Arbeitsplätzen mit ver­gleich­baren Gefährdungen von 1,2 Stunden auf 2 Stunden pro ArbeitnehmerIn

  • Erhöhung der jährlichen Präventionszeit für Ar­beit­nehmer­Innen an allen anderen Arbeitsplätzen von 1,5 Stunden auf 2,5 Stunden pro ArbeitnehmerIn
  • Aufteilung der jährlichen Präventionszeit zu gleichen An­teil­en (je 25%) auf Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen
  • Flexible (dh bedarfsabhängige) Aufteilung der ver­bleib­end­en 25% der jährlichen Präventionszeit auf eine oder mehrere der drei genannten Präventivfachkräfte
  • Anwendung der erhöhten Präventionszeiten bereits auf Ar­beits­stätten ab 11 Beschäftigten (Angleichung auf deutsches Niveau)

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