Sicher bezahlen: Ihre wichtigsten Rechte auf einen Blick
Wurde Ihre Karte missbräuchlich verwendet? Ist eine Lastschrift fehlgeschlagen oder haben Sie versehentlich Geld überwiesen? Hier erfahren Sie, wer für Schäden haftet, welche Fristen gelten und was Sie in den einzelnen Fällen tun können.
Wer haftet bei Kartenmissbrauch?
Haben Sie eine Zahlung nicht freigegeben, haftet grundsätzlich die Bank oder die Kreditkartengesellschaft. Das gilt unabhängig davon, ob die Zahlung mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder per Überweisung erfolgt ist.
Haben Sie den Missbrauch durch eigenes Verhalten mitverursacht, gelten folgende Regeln:
- Leichte Fahrlässigkeit: Sie haften mit höchstens 50 Euro.
- Grobe Fahrlässigkeit: Sie müssen den gesamten entstandenen Schaden ersetzen.
Wichtige Ausnahme
Hat die Bank bei der betrügerischen Zahlung keine starke Kund verlangt – also keine zusätzliche Sicherheitsprüfung wie etwa die Freigabe per App oder SMS-Code –, haften Sie für den Schaden nicht.
Was kann ich tun, wenn meine Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde?
Haben Sie eine Kreditkartenzahlung nicht genehmigt, muss Ihnen die Kreditkartenfirma den abgebuchten Betrag unverzüglich gutschreiben.
Benötigen Sie nach dem Missbrauch eine neue Kreditkarte, darf Ihnen die Kreditkartenfirma die Kosten für die Ersatzkarte verrechnen.
Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?
Eine von Ihnen beauftragte Überweisung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die Bank eine Überweisung noch stoppen.
Haben Sie Geld irrtümlich überwiesen, müssen Sie sich mit der Inhaberin oder dem Inhaber des Empfängerkontos über eine Rückzahlung einigen.
Kann ich eine SEPA-Lastschrift zurückholen?
Ja.
Eine genehmigte SEPA-Lastschrift können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) rückbuchen lassen.
Warum muss ich bei einer fehlgeschlagenen Lastschrift so hohe Spesen bezahlen?
Ist Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt, wird die Lastschrift nicht durchgeführt. In diesem Fall kommt es zu einer Rücklastschrift.
Für die Benachrichtigung über die Rücklastschrift kann Ihre Hausbank zwischen fünf und zwölf Euro verrechnen.
Häufig entstehen die Kosten doppelt: Sowohl Ihre Hausbank als auch die Bank des Zahlungsempfängers verrechnen Spesen. Dadurch können insgesamt bis zu 24 Euro anfallen.
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