Tipps fürs Kreditgespräch
Bei den Kreditverhandlungen schwirrt Ihnen der Kopf? Wir haben zusammengestellt worauf Sie bei Kreditverhandlungen achten sollten.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
Bei einer Pauschalpreisvereinbarung (Fixpreis) gilt der vereinbarte Preis für beide Seiten. Sie bezahlen genau den Betrag, den Sie mit dem Unternehmer vereinbart haben – nicht mehr und nicht weniger.
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag dürfen Sie höchstens den vereinbarten Betrag bezahlen. Der Unternehmer darf diesen Preis nicht überschreiten.
Benötigt der Unternehmer weniger Arbeitszeit oder Material als angenommen, muss er die dadurch entstandene Ersparnis an Sie weitergeben.
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag sollte die Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln:
Ein Kostenvoranschlag ist verbindlich, wenn
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, wenn
Ist ein unverbindlicher Kostenvoranschlag aufgrund unvermeidlicher Umstände zu niedrig, darf der Unternehmer ihn um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten.
Zeigt sich während der Arbeiten, dass die Kosten deutlich stärker steigen werden, muss der Unternehmer die Arbeiten vorübergehend unterbrechen und Sie über die erhebliche Kostenüberschreitung informieren.
Nach der Information über die höheren Kosten können Sie
Informiert Sie der Unternehmer nicht rechtzeitig über die erhebliche Kostenüberschreitung, muss er die dadurch entstandenen Mehrkosten selbst tragen.
Zusätzliche Arbeiten, die ursprünglich nicht vereinbart waren, müssen gesondert bezahlt werden.
Lassen Sie sich daher auch für Zusatzaufträge möglichst einen eigenen Kostenvoranschlag erstellen.
Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur dann bezahlen, wenn Sie vorab ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass dafür Kosten anfallen.
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