In­solvenz­-Ent­gelt für freie Dienst­nehmer:innen

Freie Dienstnehmer:innen erhalten Insolvenz-Entgelt, wenn über das Ver­mögen ihrer Auftraggeberin bzw. ihres Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ab­ge­wiesen wird.

Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH fristgerecht  beantragen. Ausbezahlt wird es Ihnen dann über den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Das Insolvenz-Entgelt wird als Einkommen aus unselbstständiger Arbeit betrachtet und automatisch an das Finanzamt gemeldet. Sie müssen daher diese Einkünfte nicht extra der Finanz melden.

Achtung!

In der Regel werden Sie nachträglich vom Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmer:innenveranlagung abzugeben. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.


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Fristen für Meld­ung und Steuer­er­klär­ung

Sie beginnen als freie:r Dienstnehmer:in zu arbeiten? Innerhalb dieser Fristen müssen Sie sich beim Finanzamt melden und Ihre Steuererklärung abgeben.

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