Arbeitnehmerveranlagung 2025/2026 mit FinanzOnline
Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) können Sie auf Papier oder online über FinanzOnline einreichen. Online geht es in der Regel schneller und Sie behalten den Überblick über Ihre Steuerangelegenheiten.
Die Vorteile von FinanzOnline
Sofortberechnung der Steuer
Nach der Eingabe Ihrer Daten sehen Sie sofort, mit welcher Rückerstattung Sie voraussichtlich rechnen können. Der tatsächliche Betrag kann davon abweichen – etwa aufgrund von Eingabefehlern, fehlenden Lohnzetteln oder nicht anerkannten Absetzungen.
Steuerkonto im Blick
In Ihrem Steuerkonto sehen Sie jederzeit, ob Sie ein Guthaben haben oder noch einen Betrag bezahlen müssen.
Lohnzettel kontrollieren
Prüfen Sie vor dem Absenden, ob alle Lohnzettel beim Finanzamt eingelangt sind. Fehler bei den „bezugsauszahlenden Stellen“ können später zu Nachforderungen führen.
Fehlen noch Lohnzettel, warten Sie mit der Arbeitnehmerveranlagung am besten bis März.
Bescheid elektronisch erhalten
Ihren Steuerbescheid finden Sie direkt in FinanzOnline unter „Nachrichten“. Kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren Posteingang.
Tipp: Aktivieren Sie unter „Zustelloptionen“ die E-Mail-Benachrichtigung. So erfahren Sie sofort, wenn ein neues Dokument vorliegt.
Schnellere Bearbeitung
Da viele Daten bereits elektronisch erfasst sind, kann das Finanzamt Ihren Antrag meist schneller bearbeiten. Auch ein Guthaben wird in der Regel früher ausgezahlt.
So erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang
Seit 1. Oktober 2025 benötigen Sie für die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline grundsätzlich die ID Austria. Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Zugangscodes, die vor dem 1. Oktober 2025 ausgestellt wurden, bleiben noch bis 30. September 2029 gültig. Bei der Anmeldung mit diesen Codes ist jedoch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.
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