So funktioniert die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung

Für den so genannten Lohnsteuerausgleich ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine „Pflichtveranlagungsgründe“ vorliegen, weil Sie z.B. zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig oder Krankengeld bezogen haben. 

  • Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres noch keinen Antrag für die ANV beim Finanzamt eingereicht.

  • Auf Grund der Aktenlage ist anzunehmen, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben.

  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift von zumindest 5 Euro.

  • Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage auch annehmen, dass sich die Gutschrift durch die Geltendmachung weiterer Abschreibungen nicht erhöht.

Was wird automatisch bei der ANV berücksichtigt?

Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie ab 2022 Öko-Sonderausgaben werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Seit 2021 wird auch das Homeoffice-Pauschale auf Basis der von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber gemeldeten Homeoffice-Tage automatisch berücksichtigt. 

Was müssen Sie selbst geltend machen? 

  • Werbungskosten (z. B. Fortbildungskosten oder Betriebsratsumlage)
  • Steuerberatungskosten oder bis 2020 Ausgaben für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung und Beiträge zu Personenversicherungen
  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • den Unterhaltsabsetzbetrag
  • den Familienbonus Plus

Werden die Voraussetzungen erstmalig erfüllt, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälfte vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit der zu erwartenden Gutschrift. Sie können damit auch kontrollieren, ob das Finanzamt die richtigen Kontodaten von Ihnen für die Überweisung der Gutschrift hat.

Wenn Sie möchten, können Sie auch auf die auto­mat­ische ANV  verzichten. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie noch Abschreibungen geltend machen wollen. Sollten Sie beim ersten Mal nicht auf die antragslose Veranlagung verzichten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit einen Verzicht beim Finanzamt erklären. 

Auch späterer Antrag noch möglich

Auch wenn Sie automatisch veranlagt werden, können Sie wie gewohnt innerhalb von 5 Jahren selbst einen Antrag abgeben. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel für das Jahr 2023 bis Ende 2028 selbst mit einem Antrag weitere Abschreibungen geltend machen können – und zwar auch dann, wenn Sie für 2023 bereits eine Gutschrift durch die automatische Veranlagung bekommen haben.

Gut zu wissen... 

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine antragslose ANV erfüllen, aber in der Vergangenheit Abschreibungen geltend gemacht haben, z. B. den Alleinerzieherabsetzbetrag, dann wartet das Finanzamt mit der automatischen Veranlagung. Spätestens nach 2 Jahren erfolgt aber jedenfalls die automatische ANV.

Tipp

Nach einer antragslosen ANV können Sie selbst einen Antrag mit den Papierformularen (L1 und allfällige Beilagen) oder über FinanzOnline stellen. Bei FinanzOnline können Sie unter dem Menüpunkt „Weitere Services“ und dann „Erklärungen“ die ANV ausfüllen.

Beispiel 1

Max verdient als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 1.200 Euro pro Monat brutto und war das ganze Jahr beschäftigt. Er hat bislang nie das Pendlerpauschale geltend gemacht. Also gibt es für das Finanzamt keinen Grund anzunehmen, dass sich die Steuergutschrift noch erhöhen könnte.

Daher wird die automatische ANV vom Finanzamt durchgeführt. Er bekommt die Negativsteuer ausbezahlt – ohne Berücksichtigung des Pendlerpauschales. Max kann aber das Pendlerpauschale noch im Nachhinein berücksichtigen lassen, indem er selbst eine ANV abgibt.

Beispiel 2

Anna ist Alleinerzieherin und verdiente als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin im Jahr 2023 jeweils 800 Euro brutto pro Monat. Bei den früheren ANV (2021 und 2022) hat sie den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht. Den bekommt sie zusätzlich zur Negativsteuer ausbezahlt.

Das Finanzamt wird vermuten, dass sie auch 2023 den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend macht. Daher wartet es ab. Erst ab dem Jahr 2025 wird die antragslose Veranlagung durchgeführt. Bei dieser automatischen ANV wird der Alleinerzieherabsetzbetrag aber nicht automatisch berücksichtigt. Dafür muss Anna selbst einen Antrag abgeben. Dafür hat sie bis 2028 Zeit. 

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Pflicht­ver­an­lag­ung

Im Regelfall ist eine Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig. Unter bestimmten Umständen sind Sie jedoch auch als Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet.

Zwei junge Arbeiter lächelnd auf der Baustelle

Die 10 besten Steuer­tipps

Familienbonus, Computer abschreiben oder Pendlerpauschale – wie Sie sich als Arbeitnehmer:in Geld vom Fiskus zurück holen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz