Kündig­ung bei freien Dienst­nehmer­:innen

Auch bei freien Dienstverträgen gibt es Kündigungsfristen – egal, ob Sie selbst kündigen oder sich Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber von Ihnen trennen will.

Kündigungsfrist

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten gemäß Rechtsprechung für  freie Dienstverhältnisse die Kündigungsfristen und Kündigungstermine des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Wenn keine andere Vereinbarung vorliegt können freie Dienstnehmer:innen daher unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten kündigen.

Kündigt die Dienstgeberseite, hängt die Kündigungsfrist von der Dauer des freien Dienstverhältnisses ab.

Wann ist die Kündigung gültig?

Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin zugegangen ist – das heißt, wenn Sie ihm oder ihr gesagt haben, dass Sie kündigen; oder wenn die Dienstgeberin oder der Dienstgeber Ihr Kündigungsschreiben erhält.

Tipps für Selbstkündigung

  • Kündigen Sie schriftlich – aus Beweisgründen! 
    Lassen Sie sich das Datum der Übergabe auf einer zweiten Ausfertigung bestätigen, falls Sie das Kündigungsschreiben persönlich überbringen.
     
  • Dauer des Postwegs berücksichtigen! 
    Wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Dienstgeber oder der Dienstgeberin einlangt.  

Tipp

Eine Kündigung sollten Sie immer beweisen können. Spricht Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber die Kündigung mündlich aus und gibt Ihnen keine schriftliche Bestätigung, sollten Sie - aus Beweisgründen - unbedingt schriftlich festhalten, wann und von wem die Kündigung ausgesprochen wurde. Ebenso sollten Sie notieren, welcher Kündigungstermin Ihnen genannt wurde. Dann kann Ihnen nicht vorgeworfen werden, dass Sie keine Dienstleistungen mehr erbracht haben.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Bezahlung von freien Dienstnehmer:innen

Klare gesetzliche Regeln zur Bezahlung freier Dienstnehmer:innen gibt es leider nicht. Diese Standards helfen Ihnen, sich dennoch zu orientieren.

Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge für Freie

Bin ich ver­sichert? Wie hoch sind meine Bei­träge zur Sozial­ver­sicher­ung, wie viel zahlt der Ar­beit­geber? Auf welche Leist­ung­en habe ich An­spruch?

  • © 2025 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz