Steuerrecht
Durchblick bei der Einkommenssteuer! Hier werden Sie fündig bei Ihren Fragen zu Fristen, Steuererklärung, Umsatzsteuerpflicht, Gewinnermittlung & Co.
Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmerin erhalten Sie den Fixbetrag von 11,87 Euro (Stand 2025) täglich.
Achtung!
Geringfügig beschäftigte frei Dienstnehmerinnen ohne Selbstversicherung erhalten kein Wochengeld.Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsverdienstes ohne Sachbezüge der 3 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.
Wichtig!
Die Arbeitgeber:innen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Krankenversicherung (meist ÖGK) inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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