Sonderausgaben: Was Sie von der Steuer absetzen können

Bestimmte Ausgaben können Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern. Dazu zählen zum Beispiel Spenden, Kirchenbeiträge, bestimmte Pensionsversicherungsbeiträge und Öko-Sonderausgaben.

Einige Sonderausgaben werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt. Für manche gelten Höchstbeträge.

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag  

Folgende Ausgaben werden zur Gänze anerkannt:

  • Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Nachkauf von Versicherungszeiten, zum Beispiel für Schul- oder Universitätszeiten
  • Renten und dauernde Lasten
  • Steuerberatungskosten

GUT ZU WISSEN

Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten und für die freiwillige Weiterversicherung meldet die Versicherungsanstalt automatisch an das Finanzamt. Sie werden bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch berücksichtigt.

Wie viel können Sie bei Kirchenbeiträgen und Spenden absetzen?

Für diese Sonderausgaben gelten Höchstbeträge:

  • Kirchenbeiträge: bis zu 600 Euro jährlich für Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in der EU bzw. im EWR. Bis 2023 lag der Höchstbetrag bei 400 Euro.

  • Spenden an begünstigte Spendenempfänger:innen: bis zu 10 % Ihrer Einkünfte des laufenden Jahres.

Die jeweilige Organisation meldet Ihre Beiträge oder Spenden an das Finanzamt. Die gemeldeten Beträge werden bei der Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt.

Eine Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

Wann können Sie Öko-Sonderausgaben absetzen?

Für bestimmte klimafreundliche Investitionen gibt es seit 2022 pauschale Sonderausgaben. Begünstigt sind:

  • thermisch-energetische Gebäudesanierungen
  • der Austausch einer fossilen Heizungsanlage durch ein klimafreundliches Heizsystem

Damit das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt wird, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie erhalten für die Investition eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz.
  • Sie stimmen beim Förderantrag der Datenübermittlung an das Finanzamt zu.
  • Ihre Ausgaben nach Abzug aller Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden betragen mindestens
    • 4.000 Euro für eine Sanierung oder
    • 2.000 Euro für einen Heizungstausch.
  • Der Antrag auf Bundesförderung wurde nach dem 31. März 2022 gestellt.
  • Die Förderung wurde nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt.

Welche Maßnahmen begünstigt sind und ob Sie dafür eine Förderung erhalten können, erfahren Sie bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Wie hoch ist das Öko-Sonderausgabenpauschale?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihr Anspruch an das Finanzamt gemeldet. Das Pauschale wird dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt.

Sie erhalten fünf Jahre lang jährlich:

  • 800 Euro für eine thermisch-energetische Sanierung
  • 400 Euro für einen Heizungstausch

Was gilt bei einer weiteren Investition?

Tätigen Sie innerhalb von fünf Jahren eine weitere geförderte Investition, verlängert sich der Zeitraum auf insgesamt zehn Jahre.

Haben Sie bereits im ersten Jahr sowohl saniert als auch die Heizung getauscht, werden:

  • in den ersten fünf Jahren jährlich 800 Euro und
  • in den folgenden fünf Jahren jährlich 400 Euro

berücksichtigt.

Erfolgt die zweite Investition erst zwischen dem zweiten und fünften Jahr, können Sie das Pauschale für diese Investition ab dem sechsten Jahr absetzen.

Können Sie Sonderausgaben für Familienangehörige geltend machen?

Bestimmte Sonderausgaben können Sie auch geltend machen, wenn Sie diese für Ihre Partnerin, Ihren Partner oder für ein Kind bezahlt haben.

Bei Kindern gilt das, wenn Sie für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt geleistet haben.

Das betrifft:

  • die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • den Nachkauf von Versicherungszeiten
  • Kirchenbeiträge

Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Folgende Sonderausgaben melden die jeweiligen Organisationen automatisch an das Finanzamt:

  • Kirchenbeiträge
  • Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten
  • Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Spenden
  • Öko-Sonderausgaben

Damit eine Organisation Ihre Zahlungen melden kann, müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen genau wie im Zentralen Melderegister sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben.

Was passiert, wenn Sie der Datenübermittlung widersprechen?

Sie können der Meldung Ihrer Sonderausgaben widersprechen.

WICHTIG

Bei diesen automatisch gemeldeten Sonderausgaben können nur jene Beträge steuerlich berücksichtigt werden, die an das Finanzamt gemeldet wurden. Wenn Sie der Meldung widersprechen, können Sie diese Sonderausgaben daher nicht absetzen.

Wie prüfen Sie, ob der richtige Betrag gemeldet wurde?

Über FinanzOnline können Sie kontrollieren, welche Beträge gemeldet wurden. Auch auf Ihrem Einkommensteuerbescheid sehen Sie, welche Organisation welche Beträge übermittelt hat.

Ist zum Beispiel eine Spende mit einem falschen Betrag gemeldet, müssen Sie sich an die Organisation wenden und eine Korrektur veranlassen.

Nur wenn die Organisation ihre Meldung nicht berichtigt, können Sie die Sonderausgaben selbst beantragen.

Wann kann eine andere Person die Sonderausgaben absetzen?

Kirchenbeiträge sowie Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung oder zum Nachkauf von Schulzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer anderen Person berücksichtigt werden als bei jener, für die sie gemeldet wurden.

Das müssen Sie selbst beim Finanzamt beantragen. Dafür benötigen Sie das Formular L1d als Beilage zur Arbeitnehmer:innenveranlagung.

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