Zugang zu FinanzOnline ab 1.10.2025
Ab 1. Oktober 2025 brauchen Sie für FinanzOnline einen zweiten Sicherheitsfaktor – entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Wie funktioniert die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) oder "der Steuerausgleich"? Fangen wir bei den Formularen an!
Folgende Ausgaben werden dem Finanzamt automatisch gemeldet:
Ab dem 1. Oktober 2025 brauchen Sie für den Zugang zu FinanzOnline zusätzlich einen zweiten Sicherheitsfaktor – also mehr Schutz beim Einloggen. Das heißt: Sie brauchen entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
Die bisherigen Zugangsdaten gelten zwar weiter, aber allein damit können Sie sich ab Oktober nicht mehr einloggen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung auf FinanzOnline benötigen Sie eine ID Austria oder bereits bestehende vom Finanzamt ausgestellte Zugangsdaten und einen zweiten Authentifizierungsfaktor.
Wenn Sie einen Finanz Online-Zugang haben, dann erhalten Sie Ihre Bescheide vom Finanzamt nur noch elektronisch. Sie werden Ihnen in FinanzOnline unter „Nachrichten“ hinterlegt. Ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung gilt der Bescheid als zugestellt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Beschwerdefrist läuft. Sie können aber auf die elektronische Zustellung verzichten. In diesem Fall bekommen Sie die Bescheide weiterhin per Post zugestellt.
Aber Achtung: der Verzicht auf die elektronische Zustellung ist nur in FinanzOnline möglich. Haben Sie FinanzOnline und noch keinen Verzicht abgegeben, dann benötigen Sie die ID Austria oder die bestehenden Codes mit einem zweiten Authentifizierungsfaktor. Haben Sie beides nicht und können Sie nicht mehr in FinanzOnline einsteigen, können Sie sich mit dem Formular FON3 vollständig von FinanzOnline abmelden. So verhindern Sie, dass Sie wichtige Fristen versäumen.
Sie können auf FinanzOnline eine E-Mail Adresse angeben und beantragen, dass Sie bei neuen Nachrichten verständigt werden. Dann werden Sie informiert, wenn ein Bescheid hinterlegt wird.
In manchen Fällen ist die ANV verpflichtend. Die so genannte "Pflichtveranlagung" müssen Sie bis 30. April des Folgejahres (mit Papierformular) oder mit FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einreichen. Wann eine ANV verpflichtend ist, erfahren Sie hier.
Wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, handelt es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung. Für die Antragsveranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit. Das heißt, die ANV 2025 können Sie bis Dezember 2030 abgeben. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits automatisch vom Finanzamt veranlagt worden sind. Sie sollten auf alle Fälle einen Antrag abgeben, wenn Sie
Die ANV erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen automatisch:
Wurden Sie automatisch vom Finanzamt veranlagt, können Sie trotzdem einen Antrag auf ANV stellen. Dafür haben Sie 5 Jahre Zeit. Nähere Informationen zur antragslosen ANV finden Sie hier.
Wenn von Ihrem Lohn, Ihrem Gehalt oder Ihrer Pension zwar Sozialversicherung, aber keine oder nur eine sehr geringe Lohnsteuer abgezogen wurde, können Sie mittels ANV eine Negativsteuer erhalten. Die Negativsteuer errechnet sich mit einem bestimmten Prozentsatz anhand der Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag als Negativsteuer ausbezahlt werden.
Nähere Informationen zur Negativsteuer finden Sie hier.
Eine ESt-E müssen Sie bis 30. April des Folgejahres (mit Papierformular) oder bei Nutzung von FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres abgeben, wenn...
Wenn Sie mehrere lohn- oder einkommensteuerpflichtige Einkünfte in einem Jahr haben und die daraus errechnete Vorauszahlung mehr als 300 Euro beträgt, dann werden vom Finanzamt Steuervorauszahlungen vorgeschrieben.
Wie hoch diese Zahlungen sind, finden Sie im Vorauszahlungsbescheid. Diesen Jahresbetrag müssen Sie nicht auf einmal bezahlen, sondern die angeführte Summe wird Ihnen alle drei Monate zu einem Viertel vorgeschrieben. Sind die Vorauszahlungen zu hoch, beispielsweise weil Sie in diesem Jahr weniger verdienen als im Vorjahr, so können Sie gegen den Vorauszahlungsbescheid innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen.
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