Geringes Einkommen

Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Wird keine Lohnsteuer abgezogen, können Sie außerdem einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen.

Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Lohnzettel – schließlich geht es um Ihr Geld.

Wichtig 

Verdienen Sie 2026 monatlich höchstens 2.225 Euro brutto, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Sie sind dennoch voll arbeitslosenversichert.
 

Beitragssätze 2026

Monatliches BruttoeinkommenArbeitslosenversicherungsbeitrag
bis 2.225 Euro0 Prozent
2.225,01 bis 2.427 Euro1 Prozent
2.427,01 bis 2.630 Euro2 Prozent
über 2.630 Euro2,95 Prozent

Rechnen Sie nach!

Ob Ihr Beitrag richtig berechnet wurde, können Sie mit Ihrem aktuellen Lohnzettel überprüfen.

Tipp

Auf dem Lohnzettel finden Sie die Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage und die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge.

Negativsteuer

Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Diese Rückzahlung heißt Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungs-Rückerstattung.

Haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer zusätzlich erhöhen.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Ge­bühr­en­be­frei­ung­en

Sind haben ein geringes Einkommen? Sie können sich von einigen Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.

Mehr­ere ge­ring­fügige Be­schäftig­ung­en

Bei mehreren geringfügigen Jobs kann eine Nachzahlung bei der Sozialversicherung blühen. Womit Sie rechnen müssen und was steuerlich zu beachten ist.

Steuer­gut­schrift bei nied­rig­em Ein­kommen

Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.

  • © 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz