FinanzOnline: So geht der Steuerausgleich 2023/24
Wir erklären dir Schritt für Schritt wie du die Arbeitnehmerveranlagung online erledigst und worauf du achten musst.
Der Familienbonus Plus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der ab dem Veranlagungsjahr 2019 den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.
HÖHE bis zum 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:
HÖHE nach dem 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:
HÖHE bis zum 18. Geburtstag
ab Jänner 2022
€ 2.000 für jedes Kind pro Jahr bzw.
€ 166,68* für jedes Kind pro Monat
HÖHE nach dem 18. Geburtstag
ab Jänner 2022
€ 650 für jedes Kind pro Jahr bzw.
€ 54,18* für jedes Kind pro Monat
Ab dem Kalenderjahr 2024 erhöht sich der Familienbonus Plus für jedes Kind nach dem 18. Geburtstag und beträgt bis zu 700 Euro pro Jahr bzw. bis zu 58,34 Euro für jedes Kind pro Monat. Der Familienbonus Plus für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag bleibt unverändert auf bis zu 2.000 Euro pro Jahr bzw. bis zu 166,68 Euro monatlich.
*) Indexierung: Für Kinder, die den ständigen Aufenthalt außerhalb von Österreich, aber innerhalb der EU, EWR bzw. Schweiz haben, wird die Höhe des Familienbonus vom Preisniveau des Aufenthaltslandes bestimmt.
Mehr zur Indexierung im Gesetzestext .
Wahlfreiheit zwischen den Eltern
Die Wahlfreiheit gewährt Eltern Spielraum, den Steuervorteil optimal zu nützen. Bei mehreren Kindern können Sie auch entscheiden, welche Variante für welches Kind (z. B.: Halbe/Halbe für ein Kind und ein ganzer Familienbonus Plus für das andere Kind) gewählt wird.
Die Wahlfreiheit gilt grundsätzlich auch für getrenntlebende Eltern.
Bei gleichbleibenden Verhältnissen, ist der Familienbonus Plus pro Kind jedenfalls einheitlich für das gesamte Kalenderjahr zu beantragen: z.B. nicht ein ganzer Familienbonus Plus von Jänner bis Mai und ein halber Familienbonus Plus ab Juni.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65