Pflichtveranlagung
Im Regelfall ist eine Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig. Unter bestimmten Umständen sind Sie jedoch auch als Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet.
Für die Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische ANV müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie seit 2022 Öko-Sonderausgaben werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Seit 2021 wird auch das Homeoffice-Pauschale (ab 2025: Telearbeits-Pauschale) auf Basis der von dem:der Arbeitgeber:in gemeldeten Homeoffice-Tage (ab 2025: Telearbeitstage) automatisch berücksichtigt.
Werden die Voraussetzungen erstmalig erfüllt, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälfte vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit der zu erwartenden Gutschrift. Sie können damit auch kontrollieren, ob das Finanzamt die richtigen Kontodaten von Ihnen für die Überweisung der Gutschrift hat.
Wenn Sie möchten, können Sie auch auf die automatische ANV verzichten. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie noch Abschreibungen geltend machen wollen. Sollten Sie beim ersten Mal nicht auf die antragslose Veranlagung verzichten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit einen Verzicht beim Finanzamt erklären.
Auch wenn Sie automatisch veranlagt werden, können Sie wie gewohnt innerhalb von 5 Jahren selbst einen Antrag abgeben. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel für das Jahr 2024 bis Ende 2029 selbst mit einem Antrag weitere Abschreibungen geltend machen können – und zwar auch dann, wenn Sie für 2024 bereits eine Gutschrift durch die automatische Veranlagung bekommen haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine antragslose ANV erfüllen, aber in der Vergangenheit Abschreibungen geltend gemacht haben, z. B. den Alleinerzieherabsetzbetrag, dann wartet das Finanzamt mit der automatischen Veranlagung. Spätestens nach 2 Jahren erfolgt aber jedenfalls die automatische ANV.
Tipp
Nach einer antragslosen ANV können Sie selbst einen Antrag mit den Papierformularen (L1 und allfällige Beilagen) oder über stellen. Bei FinanzOnline können Sie unter dem Menüpunkt „Weitere Services“ und dann „Erklärungen“ die ANV ausfüllen.
Beispiel 1
Max verdient als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 1.500 Euro pro Monat brutto und war das ganze Jahr beschäftigt. Er hat bislang nie das Pendlerpauschale geltend gemacht. Also gibt es für das Finanzamt keinen Grund anzunehmen, dass sich die Steuergutschrift noch erhöhen könnte.
Daher wird die automatische ANV vom Finanzamt durchgeführt. Er bekommt die Negativsteuer ausbezahlt – ohne Berücksichtigung des Pendlerpauschales. Max kann aber das Pendlerpauschale noch im Nachhinein berücksichtigen lassen, indem er selbst eine ANV abgibt.
Beispiel 2
Anna ist Alleinerzieherin und verdiente als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin im Jahr 2024 jeweils 800 Euro brutto pro Monat. Bei den früheren ANV (2022 und 2023) hat sie den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht. Den bekommt sie zusätzlich zur Negativsteuer ausbezahlt.
Das Finanzamt wird vermuten, dass sie auch 2024 den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend macht. Daher wartet es ab. Erst ab dem Jahr 2026 wird die antragslose Veranlagung durchgeführt. Bei dieser automatischen ANV wird der Alleinerzieherabsetzbetrag aber nicht automatisch berücksichtigt. Dafür muss Anna selbst einen Antrag abgeben. Dafür hat sie bis 2029 Zeit.
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