Techniker wegen zu ehrlicher Kundenberatung entlassen
Fast 16 Jahre arbeitete ein Kundendiensttechniker bei einem Vertrieb für Lagertechnik. Im März 2017 stellte der Techniker einem Kunden einen ehrlichen Kostenvoranschlag über 4.000 Euro für die Reparatur eines Staplers. „Es wäre viel zu machen gewesen. Das Getriebe war kaputt, der Stapler hat Öl verloren, der ganze Boden war voll davon“, zählt der Techniker auf. Der Kunde entschied sich gegen eine Reparatur.
Fristlose nach 16 Jahren
Der Techniker wurde eine Woche später mit der Begründung entlassen, er habe den Kostenvoranschlag zu hoch angesetzt. In Wirklichkeit würde eine Reparatur nur 300 Euro kosten. Der Arbeitnehmer fiel aus allen Wolken: „Die Preise für die Ersatzteile bestimme ja nicht ich!“
Der Arbeitnehmer, der zuvor keinen Tag im Leben arbeitslos war, bekam nach 16 Jahren von einem Tag auf den anderen die Fristlose. Er war am Boden zerstört. Doch dann entdeckte er nach zwei Monaten zufällig ein Inserat auf „willhaben“: Der kaputte Stapler wurde um 700 Euro zum Verkauf angeboten, angeheftet war ein Kostenvoranschlag seines ehemaligen Arbeitgebers für die Reparatur: das Getriebe und weitere Teile waren kaputt – genau wie es der entlassene Techniker gesagt hatte.
AK klagte erfolgreich
Dank des AK Rechtsschutzes konnte der Arbeitnehmer die Abfertigung vor Gericht erfolgreich einklagen: Zusammen mit der Kündigungsentschädigung erhielt der Techniker insgesamt rund 33.200 Euro netto. Der Arbeitgeber wollte sich wohl die Abfertigung sparen.
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