
Lehrverhältnis checken lassen – Feiertagszuschläge gesichert
Eine junge Frau wollte ihr Lehrverhältnis korrekt auflösen und wandte sich an die AK Oberösterreich. Bei der Überprüfung ihrer Lohnabrechnungen wurde festgestellt, dass sie für 14 gearbeitete Feiertage keine gesetzlichen Zuschläge bekommen hatte. Nach AK Intervention lenkte der Betrieb ein und zahlte die ausstehenden 800 Euro an die junge Frau.
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