AK Beschwerde gegen grobe Datenschutzverletzung bei Plachutta
Die AK hat gegen Plachutta eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht, weil Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeitaufzeichnungen per Handflächenscan unterzeichnen müssen. Die AK Expert:innen sagen: „Handflächenscans sind für die Lohnverrechnung nicht erforderlich! Was kommt als nächstes? Muss man seinen Arbeitsvertrag bald mit Blut unterzeichnen?“
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