Junge Kellnerin mit Clipboard
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25.11.2024

4.000 Euro für Kellnerin, die nach Dienstschluss sexuell belästigt wurde

Die AK hat für eine Kellnerin 4.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung nach einer sexuellen Belästigung erstritten.

Kollege belästigt Kellnerin

Nach Dienstschluss wurde eine Kellnerin von einem Kollegen belästigt. Sie bat ihren Chef um eine Änderung des Dienstplans, um nicht mehr mit dem Mann zusammenarbeiten zu müssen. Doch der antwortete: „Ich werde nichts ändern, und ich möchte von keinem ein blödes Gesicht sehen."  

Ludwig Dvořák

Ludwig Dvořák, AK Bereichsleiter Rechtsschutz: „Dieser Frau wurde gleich doppelt Unrecht getan“. 

Kündigung statt Unterstützung

In der Folge beendete der Chef dann doch das Arbeitsverhältnis mit dem Belästiger, drängte aber auch die Arbeitnehmerin zur „Einvernehmlichen“. 

„Dieser Frau wurde gleich doppelt Unrecht getan. Als AK fordern wir den Gesetzgeber dazu auf, Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen: Bei fehlendem Präventionskonzept sollen es mindestens 5.000 Euro Schadenersatz sein.“ Ludwig Dvořák, AK Bereichsleiter Rechtsschutz

Die Kellnerin war mit einer Freundin und einem Kollegen nach Dienstschluss feiern gegangen. Nach der Sperrstunde setzten alle drei den Abend in der Wohnung der Kellnerin fort. Ihre Freundin schlief nach einiger Zeit ein. Die Kellnerin bat den Kollegen, nun auch zu gehen. Der aber bedrängte sie sexuell.

Es gelang der Frau, ins Badezimmer zu flüchten, sich einzuschließen und Hilfe zu holen. Die herbeigerufene Polizei fand vor Ort einen schwer betrunkenen, aggressiven Mann und eine zutiefst verängstigte Frau vor. Der Belästiger wurde festgenommen.  

Chef will Täter weiter beschäftigen

Der Chef beendete in Folge zwar das Arbeitsverhältnis mit dem Belästiger aber auch mit der betroffenen Frau. Er sagte ihr, dass sie Unruhe ins Team bringe. Sie hatte sich mit Kolleg:innen über den Vorfall ausgetauscht und erklärt, dass sie mit ihrem Peiniger nicht mehr zusammenarbeiten könne. Sie wirke „unsicher“ sagte der Chef weiters und kündigte an, die Zusammenarbeit mit ihrem Peiniger wiederaufzunehmen, wenn das entsprechende Strafverfahren ohne Schulspruch enden sollte.

So verstärkte er ihre nervliche Belastung und legte ihr gleichzeitig eine vorgefertigte „einvernehmliche Kündigung“ zur Unterschrift vor. Das Gericht urteilte, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nach der sexuellen Belästigung in ihrer Menschenwürde verletzt und diskriminiert hatte und verpflichtete ihn zur Zahlung von 4.000 Euro Schadenersatz. 

Hilfe für Betroffene

Arbeitnehmer:innen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, bekommen nicht nur arbeitsrechtliche Unterstützung von der AK. Gemeinsam mit der Frauen- und Mädchenberatungsstelle sprung*brett bieten wir im Rahmen von Act4respect Betroffenen die Möglichkeit, über das Geschehene abseits der rein arbeitsrechtlichen Fragen zu sprechen: Die Hotline von Act4respect ist österreichweit erreichbar unter 0670 600 70 80. Auf gesetzlicher Ebene fordert die AK: „Bei fehlendem Präventionskonzept: mindestens 5.000 Euro Schadenersatz“, so Dvořák. 

Mehr Schutz in der Gastro-Branche!

Die Gastronomie ist als Branche mit viel Kund:innenkontakt und einer hohen Fluktuation bei den Mitarbeiter:innen besonders betroffen. Mit Unterstützung von AK und Gewerkschaft vida hat die Branchenvertretung in der Wirtschaftskammer Wien einen Leitfaden für Betriebe erarbeitet: Schutzkonzept gegen sexuelle Belästigung in der Wiener Gastronomie. „Wir appellieren an die Betriebe, den Leitfaden ihrer eigenen Branchenvertretung auch anzuwenden“, so Dvořák.

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