
Unwirksame Rückersatzvereinbarung – 2.000 Euro obendrauf
Ein steirischer Fahrzeugführer sollte 29.000 Euro an seinen Ex-Arbeitgeber zurückzahlen, weil er angeblich eine Rückersatzvereinbarung für seine Ausbildungskosten unterschrieben hatte. Die AK Steiermark stellte fest, dass diese Vereinbarung erst nach Beginn der Ausbildung geschlossen worden war und deshalb ungültig ist. Der Mann musste nichts bezahlen und erhielt außerdem 2.000 Euro an offenen Ansprüchen.
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