Entlassen wg. 50 Gramm Staubzucker
Dieser Fall schlug Wellen: Ein Kellner süßt selbst mitgebrachte Erdbeeren mit Zucker aus dem Restaurant – und wird entlassen. So konnte die AK helfen: Jurajs AK Beraterin konnte seine Einschätzung bestätigen: Das Zuckern von Erdbeeren kann kein Diebstahl sein, denn Herr T. wollte sich damit nicht bereichern. Somit gab es keinen Entlassungsgrund.
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