Pflegerin
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AK schützt vor unberechtigter Ausbildungsrückzahlung

Eine 24-jährige Steirerin, die im Gesundheitswesen arbeitete, wurde gekündigt. Was folgte, war unerhört: Der Ex-Chef verlangte die Ausbildungskosten von insgesamt 13.000 Euro zurück. Seine Begründung: Es gebe Vorwürfe, dass die Steirerin respektlos und unkollegial war und keine ausreichende Arbeitsleistung erbracht hat. Mit Unterstützung der AK Steiermark wehrte sie sich und das Gericht entschied zu ihren Gunsten. Die junge Frau musste keinen Cent zurückzahlen. 

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